Arnstorf – pm (11.02.2020) Wer unabhängig und in eigenem Interesse aktiv wird und sich weiterbildet - ohne Unterstützung des Arbeitgebers - kann mit einem staatlichen Zuschuss belohnt werden. Damit dies für jeden möglich wird, hat der Staat bereits 2008 das Finanzierungsmodell „Bildungsprämie“ ins Leben gerufen.
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle, berufsbezogene Weiterbildung. Dies bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext oder für eine geplante neue Tätigkeit wichtig sein muss – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers. Voraussetzung zur Beantragung der Bildungsprämie ist, dass der Antragsteller mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig ist und das zu versteuernde Einkommen nicht über 20.000 €uro bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern, nicht über 40.000 € liegen darf.
Erfüllt man schon mal diese beiden Voraussetzungen, kann der Bildungsprämiengutschein in einem persönlichen Beratungsgespräch beantragt werden. Zuständig ist hier die Hans Lindner Stiftung in der Aufhausener Str. 3, 94424 Arnstorf. Einen Termin mit der zuständigen Beraterin Silvia Haslbauer vereinbaren sie am besten unter Tel: 08723/20-2899 oder via E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Eine Förderung ist noch bis Ende 2020 möglich. Der Antragsteller hat dann ein halbes Jahr Zeit, den Bildungsgutschein bei einem Bildungsträger einzulösen.