München – pm (11.07.2019) Das Ladenschlussgesetz in Bayern erlaubt pro Jahr vier verkaufsoffene Sonntage. So zumindest die Theorie – die Praxis sieht leider häufig anders aus. Ein verkaufsoffener Sonntag wird von einer Kommune bis dato nur erlaubt, wenn dieser anlassbezogen ist. Eine sehr schwammige Regel, die auch immer wieder dem Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. und seinen Ortsverbänden zu schaffen macht.