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Keine Klagen: A 3-Ausbau zwischen Deggendorf und Hengersberg kann beginnen

Niederbayern - pm (26.03.2025) Erst Bauzulassung, jetzt Baurecht, bald Baubeginn – erfreuliche Fortsetzung in Sachen „sechsspuriger Ausbau der A3 zwischen Deggendorf und Hengersberg“: Der für das Bauvorhaben im Januar erteilte Planfeststellungsbeschluss wurde nicht beklagt und ist nun rechtskräftig, wie die Regierung von Niederbayern mitteilt. Das bedeutet: Der von der Autobahn GmbH des Bundes geplante Ausbau der A 3 mit Erneuerung der Brücke über die Donau kann nun starten.

„Das ist das Ergebnis einer engagierten und guten Zusammenarbeit“, dankten der Bayerische Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter, und Regierungspräsident Rainer Haselbeck allen Beteiligten. Mitte Januar hatten Bernreiter und Haselbeck den umfangreichen Planfeststellungsbeschluss der Autobahn GmbH überreicht. Beide hoffen nun auf einen raschen Baubeginn.

Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Endlich haben wir Baurecht für den Ausbau der A 3. Das sind sehr gute Nachrichten für die Region! Die A 3 ist die Lebensader Niederbayerns und der Ausbau in diesem Abschnitt dringend nötig. Damit bleibt die ganze Region Deggendorf von einem drohenden Verkehrschaos verschont. Ich setze mich dafür ein, dass bald die Ausführungsplanungen und dann auch der Bau losgehen können!“

„Ein echter Grund zur Freude, der den Start eines der wichtigsten Straßenbauprojekte Niederbayerns markiert“, wie Regierungspräsident Rainer Haselbeck betonte. „Diese Rechtssicherheit öffnet der Autobahn GmbH nun den Weg, um die weiteren Schritte zur Realisierung des Projektes in Angriff nehmen zu können. Für unsere Region ist das Vorhaben von großer Bedeutung“, bekräftigte Haselbeck. Der Regierungspräsident zeigte sich überzeugt, dass die Verkehrsteilnehmer und umliegenden Kommunen spürbar davon profitieren werden: „Der Ausbau sorgt dafür, dass die Pendler schneller und vor allem sicherer vorankommen und die wegen Staus auf der A 3 vom Ausweichverkehr geplagten Orte wieder aufatmen können.“

Zum Hintergrund:

Mitte Januar hatten Verkehrsminister Christian Bernreiter und Regierungspräsident Rainer Haselbeck den umfangreichen Planfeststellungsbeschluss dem Direktor der Niederlassung Südbayern der Autobahn GmbH des Bundes, Michael Kordon, überreicht. Der Planfeststellungsbeschluss wurde anschließend allen Behörden, Fachstellen und Einwendern sowie den Städten Deggendorf und Osterhofen, den Märkten Hengersberg, Metten und Winzer sowie den Gemeinden Niederalteich, Moos und Stephansposching zugesandt und vor Ort sowie im Internet zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung und die daran anschließende Klagefrist sind inzwischen abgeschlossen. Klagen wurden nicht erhoben.

Die Bundesautobahn A 3 ist eine der wichtigsten Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat eine Gesamtlänge von 770 Kilometern und verläuft von der niederländischen Grenze bei Elten über das westliche Ruhrgebiet Richtung Franken durch Niederbayern bis zur österreichischen Grenze bei Suben. Als Teil des internationalen Europastraßennetzes hat diese Verkehrsader eine bedeutende Verbindungsfunktion zwischen den Metropolregionen.

Die Bauzulassung wurde für den 10,7 Kilometer langen Abschnitt Deggendorf – Hengersberg erteilt. Einer von zwei Ausbauabschnitten, der im Bundesverkehrswegplan – dem wichtigsten Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes – für 2030 als vordringlich eingestuft wurde. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge in diesem Abschnitt wird für das Jahr 2035 mit circa 64.000 Fahrzeugen – davon etwa 17.200 Schwerverkehr-Fahrzeuge (mehr als 27 Prozent) – prognostiziert, was den Ausbau von vier auf sechs Fahrstreifen dringend nötig macht. Im Zuge des Ausbaus soll die sanierungsbedürftige Fahrbahn auf voller Breite erneuert werden. Wichtiger Teil des Vorhabens ist auch der Ersatzneubau der Donaubrücke Deggenau.

Interessierte können die Pläne zum Vorhaben auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren unter dem Reiter „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“ und „Erlassene Planfeststellungsbeschlüsse“ einsehen.

Vogginger

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