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Ab 5. Dez. sind Ableser der Stadtwerke unterwegs

Landshut - pm (03.12.2024) Ab 5. Dezember sind im Stadtgebiet wieder Beschäftigte der Stadtwerke Landshut unterwegs, um die Strom-, Gas- und Wasserzähler abzulesen. Kunden, die keine Ablesekarten zum Selbstablesen erhalten haben, bitten die Stadtwerke Landshut, den Ablesern Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen. Die Ableser sind an ihrer blauen Weste mit Stadtwerke-Logo sowie einem gültigen Stadtwerke-Ausweis erkennbar.

Wichtig: Sie kassieren kein Geld, verlangen keine Gebühren und bieten keine Energieverträge an.

Nicht alle Zähler können durch die Stadtwerke abgelesen werden. Darum erhalten viele Kunden ab 7. Dezember Ablesekarten mit der Post. Die Zählerstände können schnell und unkompliziert über den QR-Code auf der Karte mit einem Smartphone oder Tablet übermittelt werden. Alternativ können die Daten auch postalisch oder online bis spätestens zum 7. Januar 2025 an die Stadtwerke übermittelt werden. Ein Video auf dem YouTube-Kanal der Stadtwerke Landshut erklärt anschaulich, worauf beim Ablesen zu achten ist (zu finden unter „Stadtwerke Landshut“).

Die Zählerdaten können ohne Weiteres schon früher unter Angabe des Ablesedatums übermittelt werden. Die Verbrauchsdaten werden dabei tagesgenau erfasst, und der bis zum Ablesetag festgestellte Verbrauch wird für die noch fehlenden Tage bis zum Jahresende hochgerechnet. Auf der Jahresverbrauchsabrechnung stehen dann der abgelesene Zählerstand sowie der hochgerechnete Stand unter dem Stichwort „vom Netzbetreiber rechnerisch ermittelt“.

Je nach Höhe des Verbrauchs ergibt sich eine Gutschrift oder Nachzahlung. Auf Basis der Verbrauchsdaten 2024 werden die Abschlagsraten für 2025 angepasst, wobei mögliche Preisänderungen berücksichtigt werden. Ziel ist es, die Abschläge so zu gestalten, dass die Abrechnung im Folgejahr möglichst ausgeglichen ausfällt.

Die Stadtwerke sind als Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, auch bei Haushalten, die keine Energie von den Stadtwerken Landshut beziehen, einmal im Jahr eine Ablesung vorzunehmen. Diesen Ablesewert senden die Stadtwerke dann an den betreffenden Energielieferanten des Haushalts.

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