Kombiklasse an der Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg – MdL Ruth Müller: „Regierung schiebt Schwarzen Peter der Schulleitung und dem zuständigen Schulamt zu.“
Mallersdorf-Pfaffenberg: Bürgermeister Karl Wellenhofer und der Elternbeirat Grundschule Sankt Martin wandten sich Mitte Juli an die Landshuter Abgeordnete Ruth Müller um Unterstützung, die geplante Einführung einer Kombiklasse 1/2 zu verhindern.
Begründet wurde der Einspruch mit der ausreichenden Schülerzahl für jeweils drei eigenständige Klassen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie mit der erwarteten Steigerung der Schülerzahlen in den kommenden Monaten. Ruth Müller nutzte das parlamentarische Mittel der Schriftlichen Anfrage zur Klärung des Sachverhalts. Die heute eingetroffene Antwort, die sowohl an den Bürgermeister als auch an den Elternbeirat weitergeleitet wurde, beinhaltet klare Aussagen der Staatsregierung zur „Gesamtverantwortung der Klassenbildung“.
Staatsminister Spaenle teilte mit, dass „vor Ort entschieden“ worden sei und die Bildung der Kombiklasse „ausschließlich in der Zuständigkeit der Schulleitung und des zuständigen Schulamts“ liegt. Weiter heißt es, „die Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen tragen die Gesamtverantwortung für eine ausgewogene Klassenbildung im Schulamtsbezirk.“ Die Staatsregierung habe mit der Entscheidung also scheinbar gar nichts zu tun, bezweifelt Ruth Müller.
Verantwortung liegt bei der Schulleitung und dem Schulamt
Trotz ausreichender Schülerzahlen soll in der St. Martin Grundschule in Mallersdorf-Pfaffenberg heuer erstmals eine Kombiklasse 1/2 eingerichtet werden. Laut Angabe des Kultusministeriums erfolgte diese Maßnahme aus einem einzigen Grund: „Die Staatlichen Schulämter in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen tragen die Gesamtverantwortung für eine ausgewogene Klassenbildung im Schulamtsbezirk mit dem Ziel, vergleichbare Rahmenbedingungen zu schaffen. Unter dieser Prämisse wurde am Staatlichen Schulamt ein Planungskonzept mit Blick auf alle Grundschulen im Schulamt erstellt, das die Bildung von jahrgangskombinierten Klassen an mehreren Standorten vorsieht“. Ein zweiter Standort sei die Grundschule Hunderdorf, hier wurde ebenfalls eine Kombiklasse trotz ausreichender Schülerzahlen eingerichtet, berichtet Ruth Müller. Für beide Standorte lässt die Staatsregierung feststellen: „Die Frage, welche Organisationsform an einer Schule gewählt werden kann, muss vor Ort entschieden werden und liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Schulleitung und des zuständigen Schulamts“.
Statt 21 sollen 27 bzw. 28 Schüler in eine Klasse
„Im Verlaufe des Schuljahres 2014/2015 wurden an der Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg insgesamt 12 Zugänge gemeldet, davon jeweils vier Schülerin den Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie jeweils zwei Schüler in den Jahrgangsstufen 3 und 4“, erfuhr Ruth Müller aufgrund ihrer Anfrage. Weiter wollte sie wissen, wie denn die Prognose für das kommende Schuljahr sei. Hierzu die Staatsregierung: „Da nicht vorhersehbar ist, wie stark sich der Zuzug in den Landkreis Straubing-Bogen entwickeln wird und wie sich die Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulsprengel und unterschiedlichen Jahrgangsstufen verteilen werden, kann zu dieser Frage derzeit noch keine konkrete Aussage getroffen werden. Zusätzliche Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 würden in der Kombiklasse (bisher mit 23 Schülern geplant) untergebracht werden. Die Regelklassen sind mit jeweils 27 bzw. 28 Schülern besetzt. BLLV und Kultusministerium veröffentlichten mehrmals einen anzustrebenden mittleren Wert von 21 Schülern pro Klasse an bayerischen Grundschulen. „Nach Unterrichtsbeginn können bei Überschreiten der Höchstzahl keine weiteren Klassen mehr errichtet werden“, so die Feststellung des Kultusministeriums auf etwaige Korrekturen des jetzigen Beschlusses.
Bei Überschreiten der Höchstzahl können keine weiteren Klassen
Unterrichtsausfälle wegen Überlastung der Lehrer befürchtet die Staatsregierung dabei nicht – und wenn doch, sei ja „die Mobile Reserve im Landkreis Straubing-Bogen im vollen Umfang gebildet und könne, wie in den vergangenen Jahren, voll eingesetzt werden.“ Die konkreten Daten zum Unterrichtsausfall sowie den Einsätzen der Mobilen Reserve musste die Staatsregierung schuldig bleiben. Was die Staatsregierung erklären konnte, war die Frage, wieviel mit der Entscheidung der Schulleitung und des Schulamtes eingespart werden konnte: „Für eine Lehrkraft in der Besoldungsgruppe A12 wird ein durchschnittliches Stellengehalt im Umfang von 52.800,- Euro veranschlagt.“
Staatsregierung sieht Schule auf weitere Zugänge von Schülern an der Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg gut vorbereitet
„Sollten die Schülerzahlen aufgrund von Zuzügen von Asylbewerbern steigen, sehen die Planungen der zuständigen Schulämter die Errichtung einer Übergangsklasse an der Grund- und Mittelschule Mallersdorf-Pfaffenberg vor. Lehrerinnen und Lehrer, die erstmals mit der Thematik Asyl in Berührung kommen, erhalten verlässlich an zwei Nachmittagen eine schulhausinterne Fortbildung. Ein Basiswissen für Fragen der Sprachförderung und der interkulturellen Erziehung wird damit bei allen Lehrkräften an Grund- bzw. Mittelschulen erreicht“, so die Einlassungen des Kultusministeriums auf die Frage, wie die Schule auf eine zunehmende Zahl von Asylbewerberkindern reagieren könne. In einer Gemeinschaftsunterkunft in Mallersdorf-Pfaffenberg leben bereits über 110 Asylbewerber, die Zahl werde sich in einem Jahr voraussichtlich mehr als verdoppeln. Weiterhin würden 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erwartet, so Ruth Müller zu den bereits bekannten Veränderungen in der Marktgemeinde.
„Wer von Asylbewerbern Integration verlangt, muss auch bereit sein, dafür Lehrerstellen bereitzuhalten“, so Müller. Denn zu einer gelungenen Integration gehört der Spracherwerb und ein qualifiziertes Bildungsangebot.