Am Freitag, 25. Juli, wird die Vollversammlung des Stadtrats auch über die Gewährung eines Ehrensolds für einen ehemaligen 3. und 2. Bürgermeister (1996 bis 2008) entscheiden, der am 1. August 60 Jahre alt wird und damit altersmäßig die Berechtigung erreicht. Der Höchstbetrag beträgt nach dem Gesetz für kommunale Wahlbeamte in Landshut steuerpflichtig 1040,45 Euro gemäß der Besoldungsordnung A für Beamte.
Die Mitglieder des Hauptausschusses haben am Montag (21.7.) in nichtöffentlicher Sitzung angeblich vorgeschlagen bzw. beschlossen, nur 50 Prozent des zulässigen Höchstbetrages (also nur 520,23 Euro) zu gewähren. Bürgermeister, die nur sechs Jahre im Amt waren, wie zuletzt 3. Bürgermeister Gerd Steinberger, der sogar schon über 65 ist, bekommen keinen Ehrensold. /hs