Die Landshuter Stadtspitze - Oberbürgermeister Hans Rampf, Verwaltungsdirektor Andreas Bohmeyer - reagierte auf die Entscheidung des Bayerischen Verwattungsgerichtshofs vom 4. Januar mit der folgenden Presseerklärung : Ein Erfolg für die Stadt: Keine Schulräume für die NPD-Jugend.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat (am 4.01.2012) endgültig beschlossen: Das Hans-Leinberger-Gymnasium muss den sogenannten Jungen Nationaldemokraten (JN), der Jugendgruppe der NPD, keine Schulräume für eine „Landestagung“ überlassen. Oberbürgermeister Hans Rampf nahm das Urteil mit großer Freude auf: „Den Schülern wäre eine solche Provokation dieser rechtslastigen Partei auch gar nicht zuzumuten gewesen.“ Das Urteil ist unanfechtbar.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat den Beschluss des Gerichts ausdrücklich begrüßt: "Rechtsextremisten dürfen in Schulen keinen Platz finden. Die Landshuter Bürger und ihre Stadtverwaltung haben sich hier in den vergangenen Wochen vorbildlich verhalten. Wo immer sich Neonazis breit machen und ihre Ideologien deutlich machen, müssen alle aufrechten Demokraten aufstehen und klare Zeichen setzen." Der Bayerische Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle über den heutigen Beschluss der Münchener Richter: "Die Entscheidung darf als Sieg der Demokratie verstanden werden." Spaenle war bereits am 16. Dezember zu einer Großveranstaltung nach Landshut gereist, um seine Verbundenheit mit der Stadt und der Schule zu zeigen.
Hintergrund:
Mit Schreiben vom 24. November 2011 hatte der Landesgeschäftsführer des NPD Landesverbandes Bayern um Anmietung der Mensa des Hans-Leinberger-Gymnasiums nachgesucht. Als erster Termin wurde der 7. Januar 2012 von 9 bis 18 Uhr angegeben. Im Falle der Belegung wurde ersatzweise jeder Samstag ab 14. Januar bis 28. April 2012 angegeben.
Sowohl die Stadt als auch die Schule haben die Belegung durch die NPD respektive die JN rundum abgelehnt.
Das Bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg hatte den Antrag der NPD auf Zulassung eines Landeskongresses der JN in der Mensa des Hans-Leinberger-Gymnasiums dann erstinstanzlich abgelehnt. In der richterlichen Begründung hieß es, dass eine solche Tagung in einer Schule keinesfalls mit der Erziehung im Geiste der Demokratie und der Völkerverständigung vereinbar sei. Die NPD sei eine „rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei“, die die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung durch ihre rassistische und antisemitische Einstellung angreife. Diese Auffassung hat der Verwaltungsgerichtshof in München zwar nicht als rechtlich relevant angesehen. Gleichwohl wurde die Beschwerde der NPD aber abgelehnt, denn, so die Richter: „Die begehrten Räumlichkeiten sind nicht für parteipolitische Veranstaltungen gewidmet.“ Ein solcher Widmungsakt sei nie erfolgt; auch nicht durch die Veranstaltung der Grünen-Jugend im November 2011. Zudem habe sich der Stadtrat in der Plenumssitzung vom 16. Dezember ausdrücklich gegen Parteiveranstaltungen an Schulen ausgesprochen hat – und dies „ausdrücklich für jegliche politische Gruppierung, also parteipolitisch neutral“.
Quelle: Stadt Landshut