Niederbayern (18.10.2018) Der Wahlkreisausschuss für den Wahlkreis Niederbayern hat am Mittwoch, 17.08.2018 über die Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge entschieden. Der parteiinterne Streit der FDP über die Aufstellung des Direktkandidaten im Stimmkreis Passau-West wurde in dieser Sitzung behandelt. Ein Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften beziehungsweise demokratische Mindeststandards wurde einstimmig verneint.
Gegen diese Entscheidung des Wahlkreisausschusses wurde keine Beschwerde eingelegt. Damit war der Wahlkreisvorschlag der FDP in Niederbayern zur Bayerischen Landtagswahl 2018 zugelassen.
Nach der Bayerischen Landtagswahl ist deren rechtliche Überprüfung ausschließlich im sogenannten Wahlprüfungsverfahren gemäß Art. 51 ff. Landeswahlgesetz möglich. Zuständig sind der Bayerische Landtag beziehungsweise der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Prüfungsmaßstab im Wahlprüfungsverfahren sind ausschließlich wahlrechtliche Vorschriften. Die Nichtbeachtung parteiinterner Vorschriften, wie im konkreten Fall behauptet, hat im Wahlprüfungsverfahren regelmäßig keine Konsequenz. Verstöße allein gegen das Satzungsrecht der Parteien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wahlrechtlich ohne Bedeutung.
Zivilgerichte sind für ein Wahlprüfungsverfahren nicht zuständig. Entscheidungen von Zivilgerichten sind damit für das Wahlprüfungsverfahren auch nicht bindend.