Es wird sich zeigen, ob in die Zisler-Villa Kunst und Kultur einziehen kann. Das hängt von den Kosten ab. - Foto: W. Götz
Landshut – gw (15.02.2020) Es gab ein kleiner Aufschrei, die Zisler-Villa neben dem Bernlochner abzureißen und als Parkplatz zu nutzen. Die Grünen brachten den Antrag ein, das Gebäude vorerst zu erhalten und Kulturschaffenden zur Verfügung zu stellen. Ob das klappt, wird sich zeigen, denn nun sollen die Investitions- und Unterhaltskosten dafür geprüft werden.
Schon zu Beginn des Tagesordnungspunkts gab Oberbürgermeister Alexander Putz bekannt, dass man nicht zwingend an einem Abriss und einem Parkplatz festhalten will. Eine Zwischennutzung für Kunst und Kultur seinen gut vorstellbar, sofern es keine Probleme gibt, wenn die Räume wieder freiwillig geräumt werden, wenn es mit dem Neubau des Stadttheaters losgeht.
Die Zisler-Villa wurde im Jahr 1950 erbaut, 1961 erweitert und 1969 mit einem Schwimmbad ergänzt. Prinzipiell ist der Wohntrakt noch nutzbar, nur die Heizung (Baujahr ca. 1980) stellt nicht mehr den Stand der Technik dar.
Auf Nachfrage von Bernd Friedrich (BfL9 teilte Baudirektor Johannes Doll mit, dass durch eine Zwischennutzung die Planungskosten für das Theater nicht tangiert werden. Für Gerd Steinberger (SPD) wären Parkplätze auf dem Areal kein Problem und äußerte die Befürchtung, dass eine Zwischennutzung Geld kostet, das besser im Theaterneubau aufgehoben sei. Und er sah die Gefahr, dass es dann irgendwann mal heißt „Die Stadt vertreibt Kunst- und Kulturschaffende“, wenn der Abrisstermin fest steht.
Dieses Misstrauen konnte Regine Keyßner nicht nachvollziehen: „Wir haben es hier mit bürgerlichem Engagement zu tun.“ Sie sieht hier mehr Sinn in einer Begegnung zwischen Natur und Kultur, anstatt in Parkplätzen und schlug vor, in das weitere Vorgehen den Verein architektur & kunst mit einzubeziehen. Auch Elke März-Granda (ÖDP) war der Meinung, dass Parkplätze an diesem Ort dem Stadtbild nicht gut tun.
So wurde der Beschluss gefasst, die Investitions- und Unterhaltskosten zu prüfen und dann über eine temporäre Nutzung durch Kunstschaffende zu entscheiden.