Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling
Landshut – pm (20.05.2020) Die ÖDP-Stadträte Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling stellen an die Stadtverwaltung einen Berichtsantrag zur Umsetzung des neuen Bayerischen Naturschutzgesetzes seit dem Inkrafttreten am 1. August 2019. Den Hintergrund dazu bildet das erfolgreiche Volksbegehren zur Artenvielfalt und was die Stadt Landshut umzusetzen hat.
Die Verwaltung berichtet im kommenden Umweltsenat
a) Welche Maßnahmen die Stadt Landshut umsetzen muss
b) Welche Maßnahmen die Stadt Landshut bereits umgesetzt hat
c) Welchen zeitlichen Rahmenplan sich die Stadt Landshut dabei setzt
d) Welches Personal für die Umsetzung eingesetzt wird
Begründung
Das von der ÖDP im vergangenen Jahr initiierte Bayerische Volksbegehren hat eine wesentliche Stärkung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zur Folge. Das Ziel ist, den rasanten Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen und unsere Landschaften wieder zu beleben. Dies soll beispielsweise durch Biotopverbunde, Gewässerrandstreifen oder Förderung des Ökolandbaus erfolgen. Diese Aufgabe trifft ausdrücklich auch die Kommunen, die beispielsweise über die Landschaftsplanung (Biotopverbund), die Zuständigkeit für die Fließgewässer 3. Ordnung (Gewässerrandstreifen) und über die Bauleitplanung sowie die Verpachtung eigener Grundstücke (Ökolandbau) erheblichen Einfluss auf die genannten Bereiche haben
Nachdem nun seit Inkrafttreten fast ein Jahr vergangen ist, ist es geboten, dass die Stadt Landshut die Umsetzung der Maßnahmen in Angriff nimmt und über die erfolgte und geplante Umsetzung Rechenschaft ablegt bzw. diese dokumentiert.
Mit freundlichen Grüßen
Elke März-Granda, Dr. Stefan Müller-Kroehling (ÖDP)