Mit zunehmender Ungeduld sieht die Grüne Fraktion, dass bei den Gesprächen der Stadt mit der Wittmann oHG über eine neue Rechtsgrundlage für die Nutzung des Bernlochner kein Fortschritt zu erkennen ist. Die Verantwortung dafür sehen die Grünen allein auf Seiten der Wittmann oHG. Der bisherige Erbbaurechtsvertrag kann nach Einschätzung von Stadtrat Hermann Metzger diese Rechtsgrundlage nicht mehr sein. Dieser Vertrag sei nämlich in zentralen Punkten so sehr zum Nachteil der Stadt abgefasst, dass die Regierung keine Möglichkeit sehe, die seinerzeit nicht eingeholte rechtsaufsichtliche Genehmigung des Vertrages jetzt nachträglich noch zu erteilen. Das sei, so Metzger, die Folge der Maßlosigkeit der Wittmann oHG bei den damaligen Vertragsverhandlungen mit der Stadt.
Die Grüne Fraktion dringt auf ein Ergebnis, das den Bernlochner auch künftig im Besitz der Stadt belässt. Das kann erreicht werden, entweder durch einen völlig neu gefassten Erbbaurechtsvertrag oder dadurch, dass die Stadt nach den bereits damals mit erheblichen Beträgen abgelösten Gebäuden jetzt auch Grund und Boden erwirbt. Vorraussetzung für jede der beiden Varianten ist aber nach Auffassung der Grünen Fraktion die Einsicht auf Seiten der Wittmann oHG, dass der Bernlochner bei seinem unbestritten herausragenden Rang für öffentlichen Raum und Kultur der Stadt wirtschaftlich gesehen eine Problemimmobilie ist, die dauerhaft defizitär bleiben wird, und zwar völlig unabhängig davon, wer sie in Zukunft nutzen wird.
Wenn die oHG auf dieser wirtschaftlichen Grundlage zu einer Einigung mit der Stadt nicht bereit ist, steht zu erwarten, dass die Stimmen lauter werden, die schon jetzt eine dritte Variante ins Spiel bringen: den Neubau eines Theaters auf eigenem Grund und Boden der Stadt und den Ausstieg aus dem Bernlochner. Gegenüber dem bisherigen Erbbaurechtsvertrag wäre das mit hoher Wahrscheinlichkeit die billigere Lösung.