Landshut - pol (27.03.2020) Insgesamt 23-mal musste die Polizei gestern Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Personen im Stadtgebiet einleiten, da sie sich nicht an die vorläufige Ausgangsbeschränkung oder Betretungsverbote hielten.
So trafen sich die Landshuter ohne triftigen Grund u.a. als Gruppen im Stadtgebiet auf Spielplätzen oder Parkbänken und hielten auch den erforderlichen Abstand zueinander nicht ein. Zudem waren sie nicht verwandt miteinander.
Die Polizei appelliert an die Landshuter Bürger nicht zu sorglos mit der Epidemie umzugehen und sich an die Ausgangsbeschränkungen und auch die Betretungsverbote der Spielplätze zu halten. Nur so kann die Infektionskette verlangsamt und der gefährdete Personenkreis geschützt werden.