Landshut - pol (01.07.2020) Am Dienstag stellte eine Fußstreife der Polizei gegen 12.40 Uhr im Bereich des unteren Maxwehrs mehrere junge Leute fest, die mit Schwimmhilfen (Schwimmtiere/Schwimminsel) am Ufer standen und in die Isar zum Baden gehen wollten.
Trotz Belehrung und Hinweis auf das Hochwasser, begaben sich die Jugendlichen später doch ins Wasser. Sie stellten dann allerdings selbst sehr schnell fest, dass die Isar aufgrund des Hochwassers sehr schnell fließt und ein kontrolliertes Steuern der Schwimmhilfen unmöglich war.
Als sie wieder an Land kamen, wurden sie von einer anderen verständigten Polizeistreife empfangen und ihnen wurde eine erneute Benutzung der Isar untersagt. Die jungen Leute zeigten sich sehr einsichtig, offenbar hatten sie das Hochwasser unterschätzt. Ihnen war die Lust an einem weiteren Badeaufenthalt in der Isar vergangen und sie verschenkten ihre Schwimmhilfen an die Polizeibeamten.
Grundsätzlich ist seit April 2019 das bestehende Badeverbot in den Fließgewässern im Stadtgebiet von Landshut aufgehoben. Diese Freigabe bedeutet allerdings nicht, dass die Isar damit zu einem Badegewässer wird und ein unbedenkliches Baden gewährleistet ist. Vor allem bei Hochwasser, insbesondere nach Starkregen, kann Lebensgefahr bestehen. Zudem kann die hygienische Wasserqualität durch Eintrag von Krankheitserregern beeinträchtigt sein und ein vorübergehendes Infektionsrisiko darstellen. Des Weiteren ist das Befahren vor und unterhalb des Maxwehrs mit Wasserfahrzeugen ohne eigene Triebkraft untersagt.