Landshut/Ingolstadt - pm (02.02.2021) Der Inhaber bzw. Betreiber der Geschäfte "Hanf - der etws andere Bioladen" nennt die Beschlüse zur Durchsuchung in einer eigenen Mittelung "rechtswidrig". Hier also die Pressemitteilung des Laden-Besitzers: Die Schikane gegen die bayerischen Hanfläden geht weiter. Nach offensichtlich längeren verdeckten Ermittlungen hat die bayerische Justiz heute (02.02.) in Landshut und Ingolstadt zugeschlagen und mehrere Beutel Hanfblütentee beschlagnahmt. „Polizei und Justiz scheren sich nicht um die Rechtslage in der EU. Wir werden gegen den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss Beschwerde einreichen“, kritisiert Wenzel Cerveny (59, Foto), Betreiber der Ladenkette „Hanf – der etwas andere Bioladen“ heute den Polizeieinsatz.
Die Ermittlungsbehörden rüsten inzwischen schon etwas ab: Statt Rammbock und geballter Blaulichtpräsenz haben am Dienstag jeweils vier Beamte in Zivil und eine Staatsanwältin den Hanfläden in der Landshuter Theaterstraße 61 und in der Ingolstädter Theresienstraße 26 einen Besuch abgestattet. Vorausgegangen sind undercover-Ermittlungen. So hat ein nicht öffentlich ermittelnder Polizeibeamter, wie es im Durchsuchungsbeschluss heißt, im Hanfladen in der Landshuter Theaterstraße 61, 150 Gramm Hanfblüten zum Preis von 31,40 Euro eingekauft.
Nach Auffassung des Ermittlungsrichters, der den Untersuchungsbeschluss unterzeichnet hat, handelt es sich bei den Tees um Cannabis-Pflanzenteile, „deren Verkauf nicht gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, sondern dem Konsum durch den Endverbraucher“. Vorgeworfen wird Mitarbeitern der Ladenkette
„unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln“ nach §29 Abs. 1 Ziff. 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Der Richter am Amtsgericht kommt zu Ergebnis, dass die Maßnahmen „in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und Stärke des Tatverdachts sind“.
Hanfaktivist Wenzel Cerveny wirft den Ermittlungsbehörden Schikane und Verschwendung von Steuermitteln vor. Bei den beschlagnahmten Hanfteeblüten im Wert von 1.000 Euro pro Laden handelt es sich um Importware, die auf Basis von in der EU-zugelassenen Hanfsorten aufbereitet wurde. Deren Gehalt an der psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) überschreite nie den erlaubten Grenzwert von 0,2%, so Wenzel Cerveny. „Polizei und Justiz im Freistaat handeln gegen EU-Recht“, pocht Wenzel Cerveny. Er hatte Anfang Januar an die 205 bayerischen Landtagsabgeordneten appelliert, eine neue Linie bei nicht-psychoaktiven Hanf- und Cannabidiol (CBD)-Produkten auf Basis von Nutzhanf zu finden.
Ermittler unterstellen aus Unkenntnis Drogendelikt
Bayerische Staatsanwälte und Polizisten gehen laut Cerveny selbst bei Produkten mit der nicht-psychoaktiven Substanz Cannabidiol (CBD) entweder aus Unkenntnis oder in vollem Bewusstsein von „Marihuana“ aus und unterstellen ein Drogendelikt. Er verweist auf ein aktuelles Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union vom 19.11.20 nachlesen: (PM Nr. 141/20:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200141de.pdf).
„CBD ist kein Suchtmittel“, stellt der Europäische Gerichtshof unmissverständlich fest. Perfide werde es allerdings, so Cerveny, wenn CBD-Produkte in den Hanfläden sichergestellt werden, aber zur gleichen Zeit in den Regalen der Drogeriemärkte von DM, Rossmann, Müller oder Reformhaus stehen. Auf diesem Auge scheint die bayerische Staatsanwaltschaft blind zu sein.
Cerveny verweist auf ein im Dezember 2019 gestarteten Volksbegehren. Bis jetzt hätten erst 10.000 Personen unterschrieben, da es seit März 2020 corona-bedingt untersagt gewesen sei, in der Münchner Fußgängerzone und bei Sonderveranstaltungen Unterschriften zu sammeln. Deswegen habe er am 10. November 2020 diesbezüglich eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht (Aktenzeichen VF.0447.18).
Ü b e r d i e D C I G m b H
DCI-Gründer und Geschäftsführer Wenzel Vaclav Cerveny (59) hat sich seit
Anfang 2014 einen Namen in der deutschen Legalisierungsbewegung gemacht.
Unter dem Dach der im Dezember 2016 gegründeten DCI GmbH hat er seine
Aktivitäten gebündelt. Er war Veranstalter der zwei Münchner Cannabis
XXL-Messen 2015 und 2017. Seit Mai 2017 läuft die Einzelhandelskette
„Hanf der etwas andere Bioladen“ mit einem Muster-Shop in der Münchner
Einsteinstraße 163. Inzwischen gibt es bayernweit zehn Filialen (München
3x, Augsburg 3x, Ingolstadt, Landshut, Rosenheim und Baldham) und ein
weiteres Geschäft in Esch-sur-Alzette (Luxembourg). Die Hanfläden sind
zudem als Anlaufstation für Patienten gedacht, die sich über die
Auswirkungen des 2017 erlassenen Cannabis als Medizin-Gesetz austauschen
wollen. Online sind die Produkte unter https://hanf-bioladen.de zu
bestellen.
Zum Bild: Hanfblütentee in Landshut und Ingolstadt beschlagnahmt: „Polizei und Staatsanwaltschaft handeln gegen EU-Recht“, sagt Hanf-Aktivist undLadenbetreiber Wenzel Cerveny (59).
Text/Foto: Pressebüro König
Dipl.-Kfm. Josef König