Landshut - pol (20.11.2023) Die Kontrolle einer Gaststätte am Sonntag, 19. November, gegen 20 Uhr in der Niedermayerstraße führte zu einer Anzeige nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz. In der Gaststätte stellten die Beamten zwei laufende Spielautomaten sowie eine spielende Person fest, was am Volkstrauertag nicht erlaubt ist. Der Betreiber erhielt deshalb eine Anzeige.
Auch der Betreiber einer Gaststätte in der Flurstraße scherte sich nicht viel um die gesetzlichen Vorgaben und hatte ebenfalls seine Glückspielautomaten in Betrieb. Auch er muss mit einer Anzeige rechnen. Schon gegen 2:15 Uhr ergab die Kontrolle einer Bar in der Luitpoldstraße, dass die Glückspielautomaten in Betrieb waren.