Peter Vorholzer hat einen gerichtlichen Teilerfolg eingefahren. - Foto: W. Götz
Landshut – gw (29.01.2024) Nach neun Minuten war der Ehemalige Festwirt Peter Vorholzer am vergangenen Mittwoch vor dem Landgericht um 138.372,79 €uro reicher, die Stadt um den gleichen Betrag ärmer. Zu dem Betrag summieren sich noch neun Prozent Zinsen seit dem 9. Dezember 2019 wodurch sich eine Gesamtsumme von knapp 190.000 €uro berechnet. Damit gab das Gericht Vorholzer nur zu 50 Prozent recht, der auf Schadensersatz für die entgangenen Bartlmädulten 2017 und 2018 klagte.
Die Historie des Prozesses geht auf das Jahr 2015 zurück. Damals bewarb sich Peter Vorholzer für die Frühjahrs- und Bartlmädult und erhielt für die Frühjahrdult eine Absage. Gegen diese Entscheidung stellte er am Verwaltungsgericht Regensburg einen Eilantrag, der abgelehnt wurde.
Im Jahr 2017 hatte die Verwaltung nach der Auswertung der Bewerbungen für das große Festzelt zur Bartlmädult den Zuschlag für Peter Vorholzer als Festwirt empfohlen. Er hatte in der Punktematrix die besseren Noten. In nicht öffentlicher Sitzung wurden im Dultsenat die Punkte neu berechnet: Da ein paar weniger für Vorholzer und dort ein paar mehr für die Mitbewerber Franz Widmann jun. und Helmut Krausler, die am Ende knapp vorne lagen. Bei der Vergabe der Bartlmädult 2018 wiederholte sich das Prozedere, dass die Politik die Verwaltungsentscheidungen zu Gunsten von Franz Widmann jun. und Helmut Krausler modifizierte.
Gegen diese Entscheidung des Dultsenats klagte Vorholzer am Verwaltungsgericht Regensburg erfolgreich. Die Vergabe war rechtswidrig, Vorholzer hätte den Zuschlag bekommen müssen, lautete das Urteil.
Seitdem streitet sich Peter Vorholzer mit der Stadt um Schadensersatz. Im Prinzip geht es um den entgangenen Umsatz minus Wareneinsatz, Kosten für Energie, Wasser, Personal etc..., was Vorholzer mit rund 125.000 €uro pro Dult beziffert. Zu einer außergerichtlichen Einigung kam es bis heute nicht.
Bei der Urteilsverkündung setzte Richterin Marion Lattau den Streitwert auf 272.000 €uro für beide Dulten an, gab Vorholzer aber nur zur Hälfte Recht. Für die Dult 2017 sieht sie auf jeden Fall den ehemaligen Festwirt im Recht auf Schadensersatz. Es wäre für ihn nicht zumutbar gewesen gegen die Entscheidung des Dultsenats vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg einen Eilantrag zu stellen.
Für das Jahr 2018 sieht das die Richterin anders. Hier hätte Peter Vorholzer Erfolgsaussichten mit einer einstweiligen Verfügung am Verwaltungsgericht gehabt. Da der Festwirt dieses Rechtsmittel nicht ausnutzte, sieht sie keine Regresspflicht der Stadt Landshut.
So liegt nun ein Fifty-Fifty-Urteil vor, das für beide Seiten erfreulich und unerfreulich ist. Erfreulich für Peter Vorholzer: Die Stadt muss eine happige Summe an ihn zahlen, aber für 2018 bleibt er auf seinen Schadensersatzansprüchen sitzen. Erfreulich für die Stadt: Das Urteil hätte weit höher ausfallen können und sie muss „nur“ für eine entgangene Dult bezahlen.
Schon bei einem Vortermin zur Urteilsverkündung am 10. Januar hat der Anwalt der Stadt Landshut indirekt angekündigt, das Urteil anzufechten und eine Entscheidung vor dem Obersten Landgericht in München einholen zu wollen. Auch auf Peter Vorholzers Reaktion darf man gespannt warten, ob er an Schadensersatzansprüchen für die entgangene Bartlmädult 2018 festhält.