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Vier aus forensischet Klinik geflüchteten Patienten noch nicht gefasst - Bürger-Sicherheit hat höchste Priorität

Straubing - pol (19.08.2024) Durch eine Geiselnahme ist es vier Patienten des Bezirkskrankenhauses Straubing-Lerchenhaid am Samstag, 17. August, gelungen, aus der forensischen Klinik zu entweichen. Derzeit werden die Vorgänge intensiv geprüft und aufgearbeitet. Die vier Patienten werden wegen der Art und Weise ihrer Flucht und der damit verbundenen Gruppendynamik als gefährlich eingestuft.

Ärzte und Sicherheitskräfte gehen jedoch nicht davon aus, dass sie ohne konkreten Anlass Dritte gefährden oder verletzen. Auch für die Stadt Straubing, wo derzeit das Gäubodenfest mit 1,4 Millionen Besuchern gefeiert wird, wird keine erhöhte Gefahrenlage angenommen. Bürgerinnen und Bürger sollten die Sicherheitshinweise der Polizei dennoch beachten, bei verdächtigen Beobachtungen die 110 verständigen und die mutmaßlichen Patienten nicht ansprechen.

Oberste Priorität hat für den Bezirk Niederbayern der Schutz der Bevölkerung.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand haben sich die Geschehnisse am Samstag wie folgt zugetragen: Den vier Patienten gelang es am späten Samstagabend, gemeinsam einen Mitarbeiter zu überwältigen und ihn mit einem Gegenstand zu bedrohen. Der Mitarbeiter wurde gezwungen, sich mit den Patienten in den Bereich der Sicherheitsschleuse zu begeben. Der äußere Sicherheitsbereich war beim Eintreffen des Mitarbeiters und der Patienten mit vier hintereinander geschalteten Sicherheitstüren gesichert, sodass die Patienten zunächst keine Möglichkeit hatten, die gesicherte Klinik zu verlassen.

Die Täter bedrohten den Mitarbeiter, dem oberflächlich bereits einige Verletzungen durch Schläge zugefügt wurden, mit einem spitzen Gegenstand. Zudem wurde seitens der Patienten gedroht, den Mitarbeiter zu töten, falls die Türen nicht geöffnet würden. Aufgrund dieser akut lebensbedrohlichen Lage für den Mitarbeiter wurden die Türen der Sicherheitsschleuse geöffnet. Die Patienten ließen den Mitarbeiter beim Verlassen der Klinik zurück. Der Mitarbeiter wurde daraufhin medizinisch betreut, die Polizei unmittelbar informiert und es wurde die Fahndung eingeleitet. Die Patienten waren gemäß § 64 StGB untergebracht.

Der juristische Terminus heißt: „Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“. Die Patienten befanden sich auf einer Station, die für Kriseninterventionen sowie für eine Anregung eines Therapieabbruchs im Suchtbereich vorgesehen ist. Ein Patient wurde wegen Diebstahlsdelikten, ein Patient wegen Diebstahlsdelikten und Körperverletzung im Drogenmilieu und zwei Patienten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung im Drogenmilieu verurteilt. Bei drei Patienten war geplant, den Abbruch der Therapie anzuregen. Ein Patient befand sich zur Krisenintervention auf der Station. Ein Therapieabbruch war für ihn nicht vorgesehen.

Prof. Dr. Joachim Nitschke, Chefarzt des Bezirkskrankenhauses Straubing: „Ich bin froh, dass dem Mitarbeiter nicht noch Schlimmeres passiert ist. Er ist mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen und es geht ihm den Umständen entsprechend körperlich gut. Ich danke ausdrücklich der Polizei für ihre umfassende Arbeit, neben der Fahndung die Bevölkerung zu schützen. Selbstverständlich arbeiten wir den Vorfall umfassend auf und stehen mit allen zuständigen Behörden im Kontakt.“ Das BKH Straubing sei sich darüber bewusst, dass das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger durch die Vorfälle vom Wochenende gelitten hat. „Dafür habe ich Verständnis und bedauere diesen Umstand.

Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass das BKH Straubing eine sehr sichere Einrichtung ist, bei der es, verglichen mit dem Bundesdurchschnitt, zu sehr wenigen Lockerungsmissbräuchen kommt. Im vorliegenden Fall brachten die Patienten einen Mitarbeiter in ihre Gewalt, was ihnen die Flucht ermöglichte. Dies ist ein besonderes Ereignis, für welches ich im engem Austausch mit der Justiz in Einzelfällen rechtskonforme Lösungen für fremdgefährliche Patienten sehe. Beispielsweise könnten Regularien erarbeitet werden, um bei einem empfohlenen Therapieabbruch seitens der Klinik früher in eine JVA verlegen zu können. In diesem Fall haben die Mitarbeiter des BKH entsprechend aller Sicherheitsbestimmungen gehandelt.

Wir nehmen die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, der Straubingerinnen und Straubinger sehr ernst.“ Wichtig ist an dieser Stelle auch zu betonen, so Prof. Nitschke, dass zwischen der Flucht aus dem BKH Straubing und dem Lockerungsmissbrauch eines Patienten der Klinik Mainkofen keine Zusammenhänge bestehen. Die Vorgänge sind nicht vergleichbar. Es handelt sich um zwei zeitnahe unterschiedliche Ereignisse mit völlig unterschiedlichem Vorgehen. - kh -

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