Stadt und Landkreis Landshut - hs (09.06.2020) Zum 1. Januar wurden die Wohngeldleistungen durch die Bundesregierung deutlich erhöht. Die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Das bedeutet, dass weitaus mehr Mieter - auch Doppelverdiener -Anspruch auf Wohngeld haben. Wer aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit ist oder arbeitslos wurde, sollte sofort Wohngeld bei der Stadtverwaltung oder bei seiner Gemeinde beantragen.
Wohngeld wird nur ab dem Monat ausbezahlt, in dem der Antrag bei der Verwaltung eingeht. Also keine Zeit verlieren. Es lohnt sich. Laut Statistikbuch der Stadt Landshut wurde seit 2016 jedes Jahr jeweils über eine Million Euro an Wohngeld an jeweils mehr als 1.200 Haushalte ausbezahlt. Erste Städte und Gemeinden melden, dass die Nachfrage bzw. die Zahl der Anträge auf Wohngeld die letzten Wochen sehr deutlich zugenommen hat.
Das Wohngeldamt der Stadt Landshut ist direkt unter Tel. 881396 (Buchstabe A -Hak) bzw 881593 (Buchstabe Hal - N) bzw. 881409 (Buchstabe O-z) zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen.