Die Initiatoren des Volksbegehrens "Artenschutz" wollen am Wochenende Gas geben und noch viele Unterschriften sammeln.
Landshut – pm (07.02.2019) Das „Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!“ erfreut sich nach wie vor eines sehr guten Zuspruchs. Nach derzeitigem Stand haben sich bayernweit bereits 700.000 Wählerinnen und Wähler für den Erhalt der Artenvielfalt im Freistaat eingetragen. Somit fehlen insgesamt noch 250.000 Unterschriften.
„Jetzt gilts – diese historische Chance darf jetzt nicht knapp scheitern, warnt der Bündnissprecher Heiko Helmbrecht von der ÖDP.“ Deswegen wird das lokale Aktionsbündnis am Wochenende nochmals alle Kräfte einbringen, zumal auch die örtlichen Rathäuser am Samstag und zum Teil Sonntag geöffnet haben.“
Die Wettervorhersage für das Wochenende ist gut. „Was gibt es also Schöneres, als einen Spaziergang mit einem Besuch in der lokalen Eintragungsstelle zu verbinden? Gerade wir vor Ort können in dieser heißen Phase viel beitragen. Als lokales Aktionsbündnis weisen wir nochmal explizit darauf hin, dass die Rathäuser im gesamten Landkreis am kommenden Wochenende geöffnet haben“, erklärt die Grünen-Stadträtin Hedwig Borgmann.
Das Volksbegehren versteht sich explizit als Partner der Landwirte zur Rettung der Bienen und Bauern. „Wir wollen, dass Landwirte vom Ertrag ihrer Arbeit leben können und nicht mehr wachsen oder weichen müssen. Daher richtet sich das Volksbegehren an die Staatsregierung, die hier für eine gesunde Entwicklung sorgen muss. So haben in Bayern seit 2010 über 13 000 Betriebe aufgeben müssen. Wir haben nach wie vor ein massives Arten – und Bauernsterben. „Diese Entwicklung wollen wir stoppen. Das Volksbegehren ist daher gerade für die kleinen und mittleren Betriebe eine Chance, im Agrarmarkt zu bestehen“, betont Christian Brummer vom Landesbund für Vogelschutz.
Mit Ausweis ins Rathaus!
Während der zweiwöchigen Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar müssen zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten unterschreiben, damit das Volksbegehren erfolgreich ist. Grundsätzlich kann man sich im Rathaus seines Erstwohnsitzes zu den regulären Öffnungszeiten eintragen; daneben muss jedes Rathaus auch an einem Wochenend-Tag und an einem Wochentag-Abend geöffnet haben. „Es ist allerdings wichtig, dass man seinen Ausweis ins Rathaus mitnimmt“, erklärt Kathy Mühlebach-Sturm vom Bund Naturschutz.
Hintergrund
Über das Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen!
Das Volksbegehren ist ein Mittel der direkten Demokratie. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Einbringung eines Gesetzesentwurfs in den Bayerischen Landtag. Die erste Hürde ist überwunden: Knapp 100.000 Menschen haben in der ersten Zulassungsphase für das Volksbegehren unterschrieben, im Oktober wurde es vom Innenministerium zugelassen. Jetzt müssen sich vom 31. Januar 2019 bis zum 13. Februar 2019 eine Million Wahlberechtigte persönlich in den Rathäusern in Listen eintragen, um das Volksbegehren Artenvielfalt erfolgreich zu machen. Online ist dies nicht möglich. Zur Eintragung muss der gültige Ausweis vorgelegt werden. Ein breites gesellschaftliches Bündnis von mehr als 200 Organisationen, Unternehmen, Verbänden, Parteien und Kirchen unterstützen diese direktdemokratische Initiative für ein neues Naturschutzgesetz in Bayern. Zum Trägerkreis des Volksbegehrens Artenvielfalt – Rettet die Bienen! gehören die Ökologisch-Demokratische Partei Bayern (ÖDP), der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV), das Bündnis 90/Die Grünen Bayern und der BUND Naturschutz in Bayern.
Der Rathausfinder
Unter der Internetadresse rathausfinder.volksbegehren-artenvielfalt.de steht im Internet der „Rathausfinder“ zur Verfügung. So finden alle Stimmberechtigten in Bayern schnell und unkompliziert ihr Eintragungslokal, die richtigen Öffnungszeiten sowie Informationen zu Sonderöffnungszeiten, die während des Eintragungszeitraums vom 31.01. bis zum 13.02.2019 gelten. Der Rathausfinder ist nach Namen aller bayerischen Städte und Gemeinden aufgebaut. Die Stimmberechtigten müssen nur den Namen ihres Ortes oder ihrer Stadt eingeben.
Der Eintragungsschein
Wer sich zum Zeitpunkt des Volksbegehrens nicht an seinem Wohnsitz aufhält, kann schriftlich im Wahlamt seiner Heimatgemeinde einen Eintragungsschein beantragen. Dies ist per E-Mail, per Fax oder per Brief möglich. Mit dem Eintragungsschein kann man sich in jeder anderen Gemeinde in Bayern für das Volksbegehren eintragen. Mit einem Eintragungsschein können auch kranke, körperlich behinderte und alte Menschen eine Hilfsperson beauftragen, stellvertretend eine Eintragung vorzunehmen. Nicht möglich sind Briefwahl und Online-Eintragung.