Landshut - pm (20.12.2021) Die Stadt Landshut ist gehalten, zur Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie beziehungsweise des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Lärmaktionsplanung für die im Stadtgebiet Landshut gelegenen Hauptverkehrsstraßen zu erstellen und fortzuschreiben. Aktuell soll die Fortschreibung beziehungsweise Aktualisierung des zweiten Lärmaktionsplans erfolgen.
Im Verfahren zur Erstellung des Lärmaktionsplanes ist gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Öffentlichkeit zu beteiligen. Durch die Auslegung erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.
Der Entwurf ist ab sofort bis einschließlich Freitag, 21. Januar, im Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fachbereich Umweltschutz, Rathaus II, Luitpoldstraße 29a, 4. Stock, einsehbar. Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Es wird gebeten zu beachten, dass die Dienststelle in der Zeit ab Montag, 27., bis Freitag, 31. Dezember, geschlossen ist.
Parallel dazu ist der Entwurf des Lärmaktionsplans auch online auf der Internetseite der Stadt unter www.landshut.de/umwelt/umweltschutz/laerm zu finden.
Stellungnahmen mit Vorschlägen, Anmerkungen und Hinweisen können bis einschließlich Mittwoch, 26. Januar, schriftlich an Stadt Landshut, Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fachbereich Umweltschutz, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden.
Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme des Lärmaktionsplanes überprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Bei Fragen zur Lärmaktionsplanung steht der Fachbereich Umweltschutz unter Telefon 0871 881687 zur Verfügung.