Landshut – pm (23.01.2023) Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (STVO) von 2020 wurde mit einem neuen Verkehrszeichen der Schutz von Radfahrenden im Straßenverkehr gestärkt. Das Schild soll an Engstellen und bei starken Gefällen und Steigungen angebracht werden, wo der Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen nicht eingehalten werden kann oder bei einer regelmäßig nur schwer überblickbaren Verkehrslage. Aus Gründen der Verkehrssicherheit empfiehlt sich dann ein Zweirad-Überholverbot.
In einem aktuellen Antrag haben die ÖDP-Stadträte Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling die Verwendung eines neuen Verkehrszeichens beantragt. „Das Zeichen 277.1 Zweirad-Überholverbot der STVO soll die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern auf zwei Rädern verbessern. Dafür gibt es an etlichen Stellen im Stadtgebiet Anlass“, so Sr. Müller-Kroehling, der für die ÖDP im Verkehrssenat sitzt.
„Wer auf dem Fahrrad sitzt hat keine Knautschzone und riskante Überholmanöver lassen die Radfahrenden um Leib und Leben fürchten. Je höher das Sicherheitsgefühl im Straßenraum ist, umso eher sind die Menschen bereit, aufs Fahrrad umzusteigen, und damit ein umweltfreundliches, kostengünstiges und gesundes Verkehrsmittel zu nutzen“, ist sich März-Granda sicher.
Beim Überholvorgang werden die vorgeschriebenen 1,5 Meter Abstand zu den Radfahrern, die innerorts vorgesehen sind, meistens nicht eingehalten. Das gilt besonders, wenn in der Straße mit viel Gegenverkehr sowie mit breiteren Lieferfahrzeugen zu rechnen ist. „Viele Fahrradfahrer fühlen sich auf bestimmten Straßenabschnitten bei Überholvorgängen nicht geschützt genug, und es kommt auch noch zu oft zu Unfällen“, fährt sie fort. Ein Überholverbot, wie oben beschrieben, wäre einfach und kostengünstig an Gefahrenstellen umzusetzen.
Die Verwaltung wird daher in dem Antrag gebeten zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet die neue Beschilderung „Zweirad-Überholverbot“ installiert werden kann, um den Radverkehr sichererer und attraktiver zu machen. Sinnvolle Standorte sollen dem Verkehrssenat vorgestellt werden.
Antrag:
Besserer Schutz der Radfahrer durch Zusatzbeschilderung mit dem neuen Verkehrszeichen „Zweirad-Überholverbot“
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, an welchen Stellen im Stadtgebiet die neue Beschilderung „Zweirad-Überholverbot“ installiert werden kann, um den Radverkehr sichererer und attraktiver zu machen. Sinnvolle Standorte sollen dem Verkehrssenat vorgestellt werden.
Begründung
Das Überholverbot von Zweirädern dient der Sicherheit von Zweiradfahrern. Zeichen 277.1 soll laut VwV- StVO „nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage ein sicherer Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann“.
Die Verkehrssicherheit auf Landshuts Straßen bedarf an vielen Stellen noch der Verbesserung, da Radfahrer häufig von Kraftfahrzeugen ohne Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstands von 1,50 Meter überholt werden. Noch passieren jährlich viele Unfälle mit Radfahrern, zum Teil tödliche. Radfahren in Landshut muss noch sicherer werden. Jeder Unfall ist einer zu viel.
Dieses neue Verkehrszeichen bietet Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Rad- und Rollerfahrern. Deshalb sollte es auch in Landshut konsequent geprüft und wo immer möglich und sinnvoll genutzt werden.