@Herrn Putz zu TTIP

Wo Zweifel an der fortbestehenden Rechtsstaatlichkeit eines Vertragspartners bestehen oder auch nur vorstellbar sind, da sind Investitionsschutzklauseln angebracht, weil man sich vielleicht nur so vor einer korrupten Justiz schützen könnte. So etwas ist aber, zwischen EU und USA betrachtet, abwegig. Die Gewaltenteilung funktioniert nach menschlichem Ermessen auf beiden Seiten gut, und deshalb ist die angestrebte Umgehung von nationalen Gerichten in hohem Maße bedenklich und eigentlich strikt abzulehnen. Ich bin für Freihandel und für das Abkommen insgesamt und halte das meiste, was hierzulande dazu aufgeführt wird, für verlogen bis hysterisch. Aber die Investitionsschutzklauseln könnte und sollte man weglassen, denn die sind tatsächlich das einzige Besorgniserregende an dem ganzen Vorhaben. - Gez. Horst Eberhartinger