Übersicht, welche "G-Stufe" bei gelber, bzw. roter Coronaampel gilt.
Landshut - pm (10.11.2021) Das Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus gibt in seiner neusten Unternehmer E-Mail Antworten zu den aktuellen Vorschriften bezüglich Corona. Zum Beispiel, wie oft Arbeitgeber Coronatests anbieten müssen und wer diese bezahlt. Zudem informiert das Amt über den aktuellen Bauzeitenplan zum Glasfaserausbau im Stadtgebiet.
Muss der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer den zweiwöchigen PCR-Test bezahlen und wieviele Tests muss der Arbeitgeber pro Woche anbieten?
Grundsätzlich hat nach § 4 Abs. 1 der Corona Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) der Arbeitgeber seinen Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Test zum direkten Erregernachweis von SARS-CoV-2 (Nukleinsäuretest (z.B. PCR-Test), POC-Antigentest oder Selbsttest) anzubieten.
Sind die normalen Antigen-Schnell-Tests ausreichend, oder müssen es PCR Tests sein?
In Betrieben ab zehn Beschäftigen (inkl. Inahber/Inhaberin) gilt die 3G-Regel. Für Beschäftigte mit Kundenkontakt (beispielsweise Gastronomie) gilt in allen Einrichtungen/Veranstaltungen bei denen 3G plus/2G gilt, dass diese MItarbeiter pro Woche zwei negative PCR-Tests vorweisen müssen. Ausreichend ist aber auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn ein Selbststest für jeden Arbeitstag durchgeführt wird.
Reichen für die Mitarbeiter weiterhin medizinische Masken aus?
Es besteht grundsätzlich landesweit FFP2-Maskenpflicht. Die gesteigerte Maskenpflicht gilt für Beschäftigte während ihrer Tätigkeit nur im Rahmen arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen.
Der Vorrang der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen gilt hier nicht nur für das „ob“ einer Maskenpflicht und das „wie“ (Tragepausen), sondern bestimmt auch, ob die erhöhte Anforderung an die Art der Maske (FFP2-Standard) greift.
Damit Sie weiterhin auf den aktuellen Stand bleiben und bestens informiert sind, empfiehlt die Stadt Landshut die Internetseite https://www.landshut.de/news/gesundheit/ab-911-krankenhaus-ampel-auf-rot.
Außerdem weist das Amt darauf hin, dass alle Maßnahmen der Pandemiebekämpfung nur dann wirken, wenn sie breitflächig eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Kontrolle der 3G-, 3G-plus und 2G-Nachweise.
Welche Regeln gelten wo in Bayern.
Aktueller Bauzeitenplan Glasfaserausbau
KW 45 (08.11.2021 - 12.11.2021)
Dreigfaltigkeitsplatz
KW 46 (15.11.2021 - 19.11.2021)
Mühlenstraße, Fischergasse
KW 48 (29.11.2021 - 03.12.2021)
Luitpoldstraße (Stadtpark bis Isar)