Alles begann vor kurzem mit einer Anfrage der Fraktion der Grünen, namentlich von Rosi Steinberger, im Kreistag des Landkreises zum geringfüfigen Beschäftigungsverhältnis eines Sohnes von Landrat Josef Eppeneder mit dem Landratsamt Landshut, der von 2009 bis 2011 als Aushilfsfahrer des Landrats tätig war, Alles in allem für durchschnittlich 166,62 Euro brutto im Monat.
Seit 2012 steht der Sohn des Landrats nicht mehr für sporadische und kurzfristige Fahrten vor allem an Abenden und an Wochenenden zur Verfügung. Dazu nimmt das Landratsamt wie folgt Stellung:
Diese für den Landkreis und damit für den Steuerzahler ausgesprochen günstige Regelung ist gegenstandslos geworden. Der Landkreis ist daher erneut auf der Suche nach einer guten Lösung für die Aufgabe, den auf einer Einöde bei Vilsbiburg lebenden Landrat zu allen möglichen Zeiten zu Terminen zu fahren. Der Landrat fährt derzeit viele entsprechende Strecken am Abend und an den Wochenenden selber, was nach den Worten des geschäftsführenden Beamten des Landratsamts, Albrecht Alram, langfristig keine angemessene Lösung sein kann.
Landrats-Chauffeur hatte einen Berg von Überstunden
In verschiedenen Medien ist über die Anstellung eines Sohnes von Landrat Josef Eppeneder – verschiedentlich mit missbilligenden Bemerkungen über die angebliche Vermengung von dienstlichen und familiären Angelegenheiten – beim Landkreis Landshut berichtet worden. Das Landratsamt Landshut stellt dazu fest, dass Hintergrund der Anstellung eines Landrats-Sohnes als geringfügig Beschäftigten in Jahren 2009 bis 2011 war, dass der einzige hauptamtliche Fahrer des Landrats eine Unmenge von Überstunden angesammelt hatte.
Der Chauffeur des Landrats ist mit einer Vielzahl von Aufgaben betraut, unter anderem mit der Pflege des Fuhrparks des Landratsamts. Zusammen mit einer Fülle von Abendterminen und Terminen vom Freitag nachmittag bis Sonntag abend, zu denen er den Landrat gefahren hat, hat sich damit ein beachtlicher Berg an Überstunden aufgebaut.
Die Landkreis-Verwaltung hat daher verwaltungsintern nach Lösungen gesucht und eine ganze Reihe von Überlegungen angestellt, wie dieses Problem gelöst werden könnte. Dabei wurde auch die Einstellung eines weiteren Chaffeurs geprüft. Wegen der damit verbundenen Kosten wurde diese Variante wieder verworfen. Schließlich bot sich als eine äußerst günstige und praktikable Lösung der Einsatz eines Sohnes des Landrats an, da dieser mit dem Landrat auf dem Hof in einer Einöde bei Vilsbiburg lebt und damit zusätzliche Fahrtkosten gespart werden konnten.
Landrat fährt unterdessen viel selbst
Mit dem Sohn des Landrats wurde im Jahr 2009 schließlich ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gemäß Paragraph 8, Absatz 1, Nummer 1 SGB IV abgeschlossen. Der Personalrat hat dieser finanziell günstigen Lösung zugestimmt. Diesen Sachverhalt in Verbindung mit dem Fragenkatalog der Kreistagsfraktion der Grünen hat das Landratsamt mit Schreiben vom 25. Mai 2012 schriftlich ausführlich beantwortet.