Der Verlauf des Wetters mit Kälte, Schnee und hoher Bodenfeuchte haben es in diesem Jahr nicht zugelassen, Pflegemaß- nahmen von Landwirten wie das Abschleppen oder Walzen vor dem 15. März auszuführen: Dieser Termin ist verpflichtend für Landwirte, die sich im Rahmen des Vertragsnaturschutz-Pro- gramms bereit erklärt haben, auf be- stimmten Wiesen zum Schutz von Vo- gel-Gelegen eine Bewirtschaftungspause einzulegen. Im Bild ein Kiebitz.
Vor diesem Hintergrund haben die zuständigen Ministerien des Freistaats einer Verschiebung des Beginns der Bewirtschaftungspause zugestimmt.
Darauf weist das Landratsamt Landshut in einer Pressemitteilung hin. Die erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen können bis einschließlich 24.
März zugelassen werden, betroffene Landwirte müssen dazu einen schriftlichen Antrag stellen: Der Antrag ist bei dem für den Bewirtschafter zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen.
Beim Kiebitz ist auch bei anhaltend winterlichen Verhältnissen nicht auszuschließen, dass sie noch vor dem 25. März beginnen, sich ein Nest zu bauen. Landwirte, die bei ihren Pflegemaßnahmen warnende Kiebitze antreffen, sind gehalten, die Arbeiten zu unterbrechen und sich umgehend mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner zu diesem Thema am Landratsamt Landshut sind
Helmut Naneder: Tel. 0871/408-3125, Fax 0871/408-163125,
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Klaus Mooser: Tel. 0871/408-3124, Fax 0871/408-163124,
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Zum Bild oben: Wegen des lange anhaltenden Winters verzögern sich Pflegemaßnahmen von Landwirten – und verlängern sich die Fristen für Partner im Vertragsschutz. Naturschützer warnen zur Vorsicht, denn z. B. Kiebitze (Foto) beginnen eventuell lrotz Kälte und Schnee ihr Gelege für den Nachwuchs zu bauen.