Ein großes Volk statistisch zu erfassen, ist eine Angele- genheit, die auch in Zeiten der elektro- nischen Datenverarbeitung nicht in einem Zug möglich ist: Die Fachbehörde und ihre Statistiker zeichnen in Bayern für die europaweite Volkszählung im Rahmen des „Zensus 2011" verantwortlich.
Sie müssen daher mitten im Jahr 2012 noch einmal nacharbeiten. Betroffen sind in ganz Bayern rund 100000 Haushalte in Gemeinden, die weniger als 10000 Einwohner zählen. Darauf weist das Landratsamt Landshut in einer Pressemitteilung hin.
Der Erhebungsbogen, den Bürger in diesen Wochen erhalten, „enthält Fragen zum Namen, zum Geschlecht, zum Alter, zur Staatsangehörigkeit, zum Familienstand, zur Zahl der in der Wohnung wohnhaften Personen und zum Wohnstatus", erläutert Stefan Possart, Jurist am Landratsamt Landshut und Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Mit diesen Nacharbeiten sei sie dann aber wohl wirklich beendet, die von der Europäischen Union (EU) angeordnete gemeinschaftliche Volkszählung unter dem Titel „Zensus 2011".
Worum geht es bei dem Nachjustieren der Datensätze? Hier sei zum einen festzustellen, dass sie nur bei Haushalten stattfindet, die in Gemeinden mit weniger als 10000 Einwohnern leben und bei deren Anschrift nur eine Wohnung als bewohnt gemeldet worden ist, führt Possart aus.
Ziel der Befragung sei es natürlich, möglichst genau die Zahl der Einwohner Deutschlands festzustellen: Beim Zensus 2011 seien die Daten aus zwei Quellen zusammengeflossen – die Daten aus Verwaltungsregistern und aus den direkten Befragungen von Bürgern.
Diese beiden unterschiedlichen Datenflüsse sind nach den Worten Possarts für die Ermittlung von endgültigen Zensus-Ergebnissen zusammengeführt worden: „Dabei sind Unstimmigkeiten aufgetreten zwischen den Daten im Einwohner-Melderegister – Stand: 9. Mai 2011 – auf der einen und den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung auf der anderen Seite."
Als Beispiel hätten die Fachleute des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung folgenden Sachverhalt genannt: Eine vierköpfige Familie wohnt in einem Einfamilienhaus, ihre erwachsenen Kinder sind für eine Ausbildung in die nächste größere Stadt gezogen, aber noch unter der Adresse der Eltern gemeldet. Die Eltern hatten im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung korrekt angegeben, dass nur noch sie beide, aber nicht mehr ihre beiden Kinder in dem Einfamilienhaus leben.
Somit lägen den Datensammlern zwei unterschiedliche Angaben zur Zahl der Personen in dem Haus vor. Solche Unstimmigkeiten müssten aufgeklärt und bereinigt werden. „Dazu werden alle Personen befragt, die am Zensus-Stichtag 9. Mai 2011 in einem Gebäude lebten, bei dem Angaben im Einwohner-Melderegister und Zensus-Ergebnis auseinanderklaffen", führt Possart aus.
Wer dazu Fragen hat, für den haben die Fachleute des Zensus-Teams des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung eine Telefonleitung reserviert: Es ist die Nummer 0911/98208120. Das Zensus-Team ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
Bildtext: Wieviele Personen wohnen aktuell in welchen Einfamilienhäusern? Um diese Frage soweit zu klären, dass eine möglichst genaue Zahl der bundesdeutschen Bevölkerung ermittelt werden kann, arbeiten die Volkszähler des Statistischen Landesamts im Rahmen des „Zensus 2011" heuer noch einmal nach. (Luftbild: Klaus Leidorf) 2012: Unstimmigkeitenbei Gemeinden unter 10.000 einwohnern