Landkreis Landshut - pm (04.02.2019) Sie ist ein Kernzweig der Gerichtsbarkeit, gemessen an den langen Zeitläufen (Äonen) der Rechtsgeschichte und gegenüber Zivil- oder Strafgerichten durchaus ein relativ junger – die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für Niederbayern und die Oberpfalz sind die Juristen des Verwaltungsgerichts (VG) Regensburg zuständig: Sein neuer Präsident Dr. Martin Hermann hat als erstem niederbayerischem Landkreis dem Kreis Landshut und Landrat Peter Dreier seinen Antrittsbesuch abgestattet.
Der aus Baden-Württemberg stammende Jurist hat eine enge Beziehung zu der geschichtsträchtigen ostbayerischen Metropole, in die ihn nun sein Berufsweg
geführt hat, schilderte er im angeregten und sehr offenen Gespräch mit Landrat Dreier und mit Juristen des Landratsamts Landshut: Hermann hat an der Universität Regensburg sein Studium der Rechtswissenschaft absolviert und auch seine Frau stammt aus dieser Stadt. Regensburg ist ihm längst zur zweiten Heimat geworden.
Welle von Asylprozessen
Stationen seiner Juristen-Karriere waren unter anderem zwei Landratsämter (Straubing und Schwandorf) und einige Jahre das bayerische Umweltministerium. Dr.
Hermann hat somit eine große Bandbreite von Rechtsgebieten sowie ihre Anwendung und ihre Auswirkungen in Staat, öffentlichem Leben und Gesellschaft aus eigener Anschauung kennengelernt, bevor er im August letzten Jahres Präsident des VG Regensburg geworden ist.
In den vergangenen Jahren sind die Verwaltungsgerichte, auch das Regensburger, geradezu von einer Welle von Asylrechtsverfahren überrollt worden. Entsprechend war auch die öffentliche und mediale Aufmerksamkeit konzentriert auf diesen Bereich. Waren im Jahr 2013 noch 800 Asylrechtsverfahren am VG Regensburg anhängig gewesen, stieg die Zahl im Jahr 2017 auf mehr als 8000, hat sie sich also mehr als verzehnfacht, legte Hermann dar.
Raumnot am Haidplatz
Die Situation entspanne sich zusehends, erklärte der VG-Präsident: Letztes Jahr seien noch 4000 Verfahren neu eingegangen. Das sei zwar immer noch die
zweithöchste Zahl in der Geschichte des Gerichts gewesen. Inzwischen würden aber mehr Prozesse abgearbeitet als neue Verfahren hinzukommen. Das sei auch notwendig, sagte er: Es sei den Bürgern nur schwer vermittelbar, dass Entscheidungen in anderen als asylrechtlichen Verfahren auf die lange (Richter-)Bank geschoben werden müssten, weil die Leistungsfähigkeit des Gerichts durch einen einzelnen Bereich überproportional gebunden wird.
Der VG-Präsident äußerte sich sehr positiv über die Zuweisung von zusätzlichen Richtern durch den Freistaat, die das Juristen-Team des VG spürbar erweitert haben auf derzeit 15 Kammern. Trotz dieses Personalzuwachses sei es gelungen, alle neuen Richter im Gerichtsgebäude unterzubringen. Dabei habe freilich praktisch jeder kleine Raum ausgenutzt werden müssen.
Nun, was Raumnot betrifft, könne man sich die Hand geben, bemerkten Landrat Dreier und seine juristischen Mitarbeiter. Das Landratsamt musste bereits eine große Abteilung, das Jugendamt, auslagern: Allerdings sei beim Landratsamt durch den Neubau in Essenbach ein Ende der Platznot absehbar.
Verfahrenszahlen konstant
Von dem Sonderbereich Asylrecht abgesehen, hat sich die Verfahrenszahl des Verwaltungsgerichts nicht wesentlich erhöht, wie der VG-Präsident auf eine Frage
von Landrat Dreier erklärte. Es gebe keinen signifikanten Zuwachs an Klagen. Die Zahl von 2000 bis 2200 Verwaltungsrechtsfahren (ohne Asyl) pro Jahr sei seit
Längerem ziemlich stabil. Dies ist durchaus bemerkenswert vor dem Hintergrund der Tatsache, wie vielfältig die Rechtsgebiete sind, die im Streitfall vor Verwaltungsgerichte kommen: Die Palette reicht vom Baurecht und Beamtenrecht über das Waffenrecht und Vorschriften für die Errichtung technischer Anlagen, Gewerbe- und Gaststättenrecht bis hin zum Recht der kommunalen Abgaben, und der Ausbildungsförderung.
Im Bild oben: Antrittsbesuch im Landratsamt Landshut: Der Präsident des Verwaltungsgerichts
Regensburg, Dr. Martin Hermann (3. von links), mit Landrat Peter Dreier, dem
geschäftsleitenden Beamten des Landratsamts Peter Poesze (3. von rechts) sowie
weiteren Juristen der Behörde.