Landshut (12.09.2017) In der Stadt Landshut gibt es seit 1992 eine Seniorenvertretung. Dieses Gremium besteht aus einersogenannten Delegiertenversammlung und dem Seniorenbeirat der Stadt Landshut. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Delegiertenversammlung müssen nach Ablauf von drei Jahren nun wieder neu berufen werden.
Die Aufgabe der Seniorenvertretung besteht darin, die besonderen Belange der Senioren in der Stadt zu vertreten. Das geschieht vorrangig durch Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden.Der Delegiertenversammlung gehören auch 15 Bürgerinnen und Bürger an. Die Stadt Landshut ist daher auf der Suche nach engagierten Personen, die sich für die Seniorenarbeit interessieren. Als Mitglied der Delegiertenversammlung kann sich jeder bewerben, der in Landshut wohnt, das 60. Lebensjahr vollendet hat und zur Übernahme eines Ehrenamtes berechtigt ist.
Dabei gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst - die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihrer Meldung berücksichtigt. Die neu berufenen Mitglieder der Delegiertenversammlung werden durch die Stadt Landshut zu einer ersten Sitzung eingeladen, die vermutlich im 1. Quartal 2018 stattfindet. In dieser Sitzung wird der neue Seniorenbeirat gewählt. Jedes Mitglied der Delegiertenversammlung hat das Recht sich oder andere Mitglieder als Kandidat für den Seniorenbeirat zu benennen. Der Seniorenbeirat ist überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig. In der Folge findet im Regelfall jährlich eine Versammlung statt, zu der ebenfalls rechtzeitig eine Einladung durch die Stadt Landshut erfolgt.
Interessierte Personen können sich im Rathaus II, Luitpoldstraße 29 a (Rückgebäude) im 2. Obergeschoss, Zimmer 213, melden. Natürlich erhalten sie dort auch nähere Auskünfte zur Seniorenarbeit.