Landshut - pm (02.04.2020) Da die Krankheitsfälle auch in der Stadt Landshut zunehmen und andernorts bereits tödliche Krankheitsverläufe aufgetreten sind, hat die Stadt Landshut – wie bereits berichtet – am 23. März eine Allgemeinverfügung erlassen, im Rahmen derer eine (mindestens) 14-tägige Quarantäne sowohl für Corona-Infizierte als auch Ansteckungs- und Krankheitsverdachtsfälle angeordnet wird.
Die Allgemeinverfügung wurde geringfügig geändert und erfasst nun auch die Fälle, bei denen wegen der Entwicklung des Gesundheitszustandes eine Verlängerung der Quarantänezeit stattfinden muss.
Die ausführliche Allgemeinverfügung, in der die jeweiligen notwendigen und verbindlichen Schutzmaßnahmen sowie weitere Informationen nachzulesen sind, steht online unter www.landshut.de/corona zur Verfügung und hängt auch im Schaukasten am Rathausgebäude in der Altstadt (links vom Eingang) aus.
Die Quarantäne-Anordnung ist erforderlich, um Infektionsketten wirksam zu unterbrechen und hierdurch das Risiko der Weiterverbreitung sowie der Gesundheitsgefährdung der Bürgerinnen und Bürger deutlich zu senken. Vordringliches Ziel ist zudem eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.