Schon gestern teilte die Regierung von Niederbayern per Presseerklärung mit, wie es um die Problematik mit den Flüchtlingen bzw. Asylberbern steht. Regierungspräsident Heinz Grunwald läßt dabei keine Zweifel aufkommen, dass er notfalls neue Flüchtlinge den Landratsämtern und Rathäusern der kreifreien Städte - wie z.B. Landshut - direkt vor die Tür bringen werde, sofern sie keine Adressen für neue zusätzliche Unterkünfte angeben können oder wollen.
Die Pressemitteiung der Regierung hat folgenden Wortlaut: Die Asylsituation auch in Niederbayern ist sehr angespannt und stellt die Regierung von Niederbayern und die Landratsämter und kreisfreien Städte vor sehr große Herausforderungen. Durch den anhaltend hohen Zugang von Asylbewerbern müssen zahlreiche weitere Unterkunftsplätze geschaffen werden. Zum einen im Bereich der Erstaufnahme in Form von Dependancen der Erstaufnahmeeinrichtung Deggendorf (AE) und von Notunterkünften (Not-AE’s), aber auch in der Anschlussunterbringung (staatliche Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Niederbayern oder dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten durch die Landratsämter und kreisfreien Städte).
Mit Stand vom 17.11.2015 gibt es in Niederbayern 14.827 unterzubringende Asylbewerber (diese Zahl setzt sich zusammen aus insgesamt 13.549 Personen, die in der AE mit Dependance bzw. Notunterkünften, GU‘s und dezentralen Unterkünften untergebracht bzw. bereits konkret zugewiesen sind. Hinzu kommen mit Stand 16.11.2015 1278 offene Zuweisungen, für die wir noch Plätze in GU‘s bzw. (häufiger) dezentral brauchen) und ca. 1900 unbegleitete Minderjährige, die in speziellen Einrichtungen untergebracht sind. In der Erstaufnahmeeinrichtung Deggendorf mit ihren Dependancen und Notunterkünften sind 3688 Asylbewerber untergebracht. Aufgeschlüsselt: In der AE sind 534 Asylbewerber, in den Dependancen in Freyung und Neuschönau sind 531 Asylbewerber, in allen Notunterkünften sind 2623 Asylbewerber. Unter den Notunterkünften befinden sich zwei Schulturnhallen, eine in Grafenau und eine in Kelheim. Alle Notunterkünfte in Niederbayern sind winterfest.
In der AE selbst sind seit der Inbetriebnahme am 2. Januar 2015 bislang 55.898 Asylbewerber angekommen; im Schnitt kommen ca. 300 Asylbewerber pro Werktag an. Seit 5. September 2015 kümmern sich zusätzlich die Bearbeitungsstraße der Landespolizei (bei der auch Mitarbeiter der AE im Einsatz sind) und Registrierungsteams der Regierung um die Erfassung von Asylbewerbern; seit 5. September 2015 konnten dadurch 22.448 Asylbewerber erfasst werden. Die Bearbeitungsstraße der Landespolizei durchlaufen pro Werktag ca. 400 weitere Personen. Die häufigsten Herkunftsländer sind Syrien, Afghanistan und Irak.
In der Anschlussunterbringung sind 3277 Asylbewerber in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften (derzeit 24) und im Rahmen der Direktzuweisung in dezentralen Unterkünften, die in Eigenverantwortung von den Landratsämter bzw. kreisfreien Städten betrieben werden, sind 6681 Asylbewerber untergebracht.
Trotz der hohen Zugangszahlen und der besonderen Belastung durch die Grenzsituation nimmt Niederbayern nicht mehr Asylbewerber auf als nach der Quote vorgesehen. Bei der regulären Asylbewerberverteilung sind alle Regierungsbezirke Bayerns gleichermaßen betroffen. Die Verteilung von Asylbewerbern muss deswegen weitergehen, auch wenn es unbestritten extrem schwierig ist, weitere Unterkunftsmöglichkeiten zu schaffen.
Wie bisher bemühen sich die niederbayerischen Oberbürgermeister und Landräte trotz schwierigster Rahmenbedingungen, die Unterbringung von verteilten Asylbewerbern in Niederbayern sicherzustellen.
Die Regierung von Niederbayern strebt immer eine einvernehmliche und gerechte Verteilung innerhalb Niederbayerns an. Sie ist jedoch auch in der Verantwortung, die Asylsuchenden, die auf den Regierungsbezirk entfallen, unterzubringen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte, die mit ihrer Abnahmeverpflichtung aktuell im Defizit sind, bekommen deshalb die Asylbewerber direkt zugewiesen. Sollten dafür keine Adressen von sog. dezentralen Unterkünften benannt werden, müssen die Asylbewerber an die jeweilige Adresse des Landratsamtes oder des Rathauses gebracht werden. Es liegt dann in der Verantwortung des Landratsamtes oder der Stadt, die zugewiesenen Asylbewerber unterzubringen. Über dieses letzte Notmittel, wenn nicht ausreichend Plätze gemeldet werden, sind alle Landräte und Oberbürgermeister informiert worden.