Landshut (18.08.2017) Bundestagswahl und gleich drei Bürgerentscheide: Der 24. September 2017 wird vor allem in Landshut ein Super-Wahlsonntag. Für die Parteien und die Initiatoren der Bürgerbegehren für beziehungsweise gegen die Westtagente sowie für den Ausbau des ÖPNV („Busse, Baby!“) hat nun, mitten in den Sommerferien, die heiße Phase des Wahlkampfs begonnen. Das wirkt sich auch auf das Stadtbild aus. Denn seit Samstagmittag dürfen Wahlplakate geklebt werden.
Im Bild. Ein Ausschnitt des Muster-Stimmzettels für die Bundestagswahl 2017 im Wahlkreis Landshut.
Während die Parteien und Bürgerinitiativen in den verbleibenden gut fünf Wochen bis zum Super-Wahltag um Stimmen kämpfen werden, beginnt bald auch für die Wahlberechtigten der Countdown. Denn in den nächsten Tagen lässt die Stadt laut Reinhard Huber, stellvertretender Sachgebietsleiter im Bürgerbüro, exakt 49301 Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl verschicken. Das ist ein Rekordwert, vor vier Jahren waren nämlich „nur“ 48500 Landshuterinnen und Landshuter stimmberechtigt.
Briefwahl schon in wenigen Tagen möglich
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung findet sich übrigens auch ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und damit auf Briefwahl. Diese kann außerdem online über das Bürger-Serviceportal der Stadt unter www.landshut.de beantragt werden. Voraussetzung dafür ist freilich die Angabe der Wählerverzeichnis-Nummer, die sich auf der Wahlbenachrichtigung findet. Per Brief abstimmen kann man, sobald die Wahlbenachrichtigungen vorliegen, theoretisch also schon in einigen Tagen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Briefwähler kontinuierlich gestiegen. Bei der Bundestagswahl 2013 waren es nach Hubers Angaben bereits fast 11000. „Wir gehen davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt und der Rekordwert von 2013 nochmals überboten wird.“ Die Stadtverwaltung hat auf diese Entwicklung bereits reagiert und die Zahl der Briefwahlbezirke von bisher elf auf 15 erhöht.
Bei Bürgerentscheiden auch EU-Statsangehörige wahlberechtigt
Bemerkenswert ist außerdem, dass für die Bürgerentscheide deutlich mehr Bürger stimmberechtigt sein werden als für die zeitgleich stattfindende Bundestagswahl. Das hat selbstverständlich rein rechtliche Gründe: „Bei Wahlen auf kommunaler Ebene sind Staatsangehörige der anderen EU-Mitgliedsstaaten unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche wahlberechtigt“, erklärt Huber. Über die Zusammensetzung des Bundestags dürfen dagegen nur deutsche Staatsbürger entscheiden. Wie viele Stimmberechtigte es bei den Bürgerentscheiden gibt, steht indes noch nicht exakt fest. „Stichtag dafür ist der 20. August“, sagt Huber. „Es zeichnet sich aber ab, dass wir auf kommunaler Ebene derzeit rund 54500 Wahlberechtigte haben werden.“
Bei den Bürgerentscheiden müssen mindestens 15 % ihre Stimme abgeben
Diese Zahl wiederum ist wichtig, weil ein Bürgerentscheid nur dann bindend ist, wenn neben einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch ein Quorum von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten erreicht wird. „Das bedeutet, dass rund 8175 Stimmen erforderlich sind“, so Huber. Im Fall der beiden Bürgerentscheide zur Westtangente gibt es außerdem eine Besonderheit: Weil der eine Bürgerentscheid den Bau einer Westtangente anstrebt, der andere aber gegen den Bau gerichtet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass zwei widerstreitende Bürgerentscheide jeweils die erforderlichen Mehrheiten erhalten. Solche Ergebnisse wären sachlich nicht miteinander vereinbar. Deswegen ist eine Stichfrage nötig, die zwischen diesen Positionen entscheiden würde. Diese Stichfrage ist sehr einfach formuliert: Angekreuzt werden muss entweder „Bau einer Westanbindung“ oder „Kein Bau einer Westanbindung“. „Diese Stichfrage kommt aber nur zum Tragen, wenn tatsächlich beide Bürgerbegehren für und gegen die Westtangente die erforderliche Mehrheit erhalten sollten“, sagt Huber.