Landshut (11.09.2017) Die Fraktion der Landshuter Mitte bittet um Ergänzung bzw. Änderung der Friedhofsatzung mit folgendem Passus: „Besuchern des Friedhofs ist es (u.a.) nicht gestattet: Film-, Video- und Fotoaufnahmen von Grabstätten und insbesondere Grabmalen zu erstellen, zu verwerten und zu verbreiten (z.B. Internet), außer zu privaten Zwecken.“, wie es der Bayerische Gemeindetag ebenfalls empfiehlt.
Begründung: Wie bereits in etlichen anderen Kommunen, wie Augsburg, Fürstenfeldbruck, Starnberg und Germering, soll durch die geänderte Friedhofsatzung der Stadt Landshut verhindert werden, dass Fotos von Grabsteinen und die darauf verzeichneten Daten im Internet publiziert werden, ohne die Kenntnis und somit ohne die Zustimmung der Angehörigen und des Grabnutzungsberechtigten.
Gez.
Hans-Peter Summer
Tilman v. Kuepach
Prof. Dr. Thomas Küffner
Claudia Zehentbauer
Dr. Maria E. Fick