Für die Stadträte der Grünen stellt Fraktionschefin Sigi Hagl heute (20.02.) den Dringlichkeitsantrag zur Vollsitzung des Stadtrats am 22. Februar auf Akteneinsicht zum Erbbaurechtsvertrag Bernlochnerkomplex. Die Grünen können in diesem Vertrag nicht verstehen, dass die Gebäude des Bernlochnerkomplexes nach Ablauf des Vertrages (2062) ohne Entschädigung an die Grundstückseigner zurückfallen, obwohl bei Vertragsabschluß (1991) die Stadt dem Eigner den Wert der Gebäude mit damals 4,2 Millionen DM (ca. 2.1. Mio. Euro - Anm d. Red.) vergütet hat.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut.
Der Stadtrat möge beschließen:
Es wird jeweils einer Vertreterin bzw. einem Vertreter jeder Stadtratsfraktion umfassende Einsichtnahme in die Akten zum Erbbaurechtsvertrag Bernlochner-Komplex gewährt. Dies beinhaltet sämtliche Verträge, Gutachten und sonstigen dazugehörigen Unterlagen aller damit befassten Verwaltungsstellen, seit dem Zeitraum der Vorverhandlungen des Vertrags.
Begründung:
Wie die Regierung von Niederbayern jüngst feststellte, ist die Einholung der Genehmigung der Regierung für den Erbbaurechtsvertrag Bernlochner-Komplex unterblieben, der Vertrag damit „schwebend unwirksam".
Es ist das berechtigte Interesse des Stadtrates, der Frage nachzugehen, wie es zu diesem Versäumnis kam.
Weiterhin stellte die Regierung von Niederbayern bei ihrer Prüfung fest, dass es sich bei dem Erbbaurechtsvertrag um einen nicht genehmigungsfähigen Vertrag handle, da er wegen der darin enthaltenen Heimfallregelung nachteilig für die Stadt sei. Der Vertrag wurde wo abgefasst, dass es geschehen kann, dass die Gebäude nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos an den Grundstückseigner zurückfallen, obwohl bei Vertragsabschluss die Stadt dem Eigner den Wert der Gebäude mit damals 4,2 Mio DM vergütet hat.
Zur Aufklärung des Sachverhalts, dass die Stadt zu ihrem eigenen Nachteil einen Vertrag abgeschlossen hat, ist den Stadtratsfraktionen Akteneinsicht zu gewähren.
gez.
Sigi Hagl
Fraktionsvorsitzende
Bündnis90/Die Grünen