LANDSHUT (09.11.2017) Nach dem Brand in der JVA Landshut wurde gegen den tatverdächtigen 28-jährigen afghanischen Häftling am 07.11.auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut vom Amtsgericht Landshut ein Haftbefehl wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Der Häftling wurde in eine andere JVA verlegt.
Bei dem Brand waren drei Bedienstete der JVA, der 28-Jährige und ein weiterer JVA-Insasse leicht verletzt worden. Die JVA-Bediensteten und der Tatverdächte konnten nach kurzer stationärer Behandlung in einem Krankenhaus wieder entlassen werden. Der entstandene Sachschaden wird weiterhin auf ca. 20.000 Euro geschätzt.
Anmerkung: Das Alter des Tatverdächtigen wurde in der Erstmeldung versehentlich mit 18 Jahren angegeben, der Tatverdächtige ist jedoch 28 Jahre alt.