Landshut - pol (09.12.2022) Ihren mitgeführten Hund hatte am Dienstag, 6. Dezember, gegen 17:45 Uhr eine 54-Jährige aus Landshut nicht im Griff, als sich dieser, eine Alpenländische Dachsbracke, beim Gassi gehen verselbständigte. Da der Hund nicht angeleint war, hetzte er auf einer Wiese im Rosental ein Reh und attackierte es.
Das Reh, das dabei verletzt wurde, musste durch den zuständigen Jäger, der daraufhin verständigt wurde, gesucht werden. Die Polizei ermittelt jetzt wegen Jagdwilderei.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Jagdausübungsberechtigte gesetzlich zum Jagdschutz verpflichtet ist und dazu der Schutz des Wildes vor wildernden Hunden gehört. Im Extremfall wäre dabei sogar der Abschuss des Hundes erlaubt! Auch eine Schadenersatzklage des Jägers steht im Raum. Sollte der Hundehalter seinen Hund sogar bewusst zur illegalen Jagd einsetzen oder dies billigend in Kauf nehmen, greift das Strafgesetzbuch und droht wegen Jagdwilderei mit einer Geldbuße oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.