Die Regierung von Niederbayern förderte 2014 mit rund 221.000 Euro anteilig die Personal- und Sachkosten für externe Suchtberatung, die suchtkranke Personen und suchtgefährdete Gefangene betreut. Davon erhielt der Diözesan-Caritasverband Regensburg für seine Tätigkeit in der JVA Straubing rund 92.000 Euro und das Netzwerk Landshut für seinen Einsatz in den Justizvollzugsanstalten Landshut, Erding und Mühldorf rund 129.000 Euro.
Die Mittel wurden vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellt. Die externe Suchtberatung ist ein Fachdienst innerhalb den Justizvollzugsanstalten und ein wichtiger Bestandteil des Suchthilfesystems. Er fungiert als unabhängige Institution und ist gegenüber Dritten (auch der JVA selbst) an die Schweigepflicht gebunden. Zielgruppe sind alle Inhaftierten mit problematischem Suchtmittelkonsum (Alkohol, Drogen, Medikamente) und Verhaltenssüchten (Spielsucht).