Presseerklärung des Landratsamts Landshut zum im Internet erschienen Video zu den vermeintlichen Zuständen in der Asylbewerber-Notunterkunft in Ergolding
In der Nacht von 23. auf den 24. September 2015 ist auf der Internetplattform www.klartext.la und auf Youtube ein Video erschienen, in dem sich eine ehemalige Sicherheitsdienst-Mitarbeiterin über die vermeintlichen Zustände in der Notunterkunft für Asylbewerber auf dem ehemaligen Happy-Sports-Gelände in Ergolding äußert. Das Landratsamt Landshut nimmt wie folgt zu den Vorwürfen Stellung:
Wir weisen darauf hin, dass die Dame zu keiner Zeit Beschäftigte des Landkreises Landshut war
und mittlerweile ihr Beschäftigungsverhältnis mit dem Sicherheitsunternehmen
beendet hat. Die Dame war zudem nicht einmal einen Monat in der Unterkunft tätig.
Die von ihr als „Asylheim“ mit 300 „Asylanten“ bezeichnete Unterkunft sind
tatsächlich zwei Hallen zur Notunterbringung von Asylbewerbern, die der Landkreis
Landshut seit Mitte Februar 2015 auf dem Gelände des ehemaligen Happy-Sports in
Ergolding betreibt und die seither dauerhaft mit wechselnden Personen belegt sind.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Asylbewerber beträgt vier bis sechs
Wochen, in Einzelfällen oft auch nur wenige Tage. Anfangs waren durchschnittlich
100 bis 150 Personen dort untergebracht. Derzeit sind es rund 300 Asylbewerber.
Diese werden von dort auf andere Unterkünfte verteilt. Betreiber der Notunterkunft ist
der Landkreis Landshut.
Verpflegung: Es gibt nicht wie behauptet nur eine Mahlzeit am Tag. Ein Catering-
Unternehmen liefert täglich mittags eine warme Mahlzeit und verteilt zugleich ein
Lunch-Paket, welches Abendessen und Frühstück für den nächsten Tag beinhaltet.
Damit ist die Verpflegung der Asylbewerber mit drei Mahlzeiten sichergestellt. Diese
Vorgehensweise ist in vielen Notunterkünften Standard. Die vom Landkreis Landshut
beauftragte Catering-Firma versorgt in gleicher Weise über 10.000 Asylbewerber in
ganz Deutschland.
Zustand der Toiletten: Diese sind nicht wie behauptet „total versifft“. Vielmehr wurde
vom Landkreis eine Reinigungsfirma beauftragt, die täglich, auch Samstag und
Sonntag, vor Ort ist und die sanitären Anlagen reinigt und desinfiziert. Darüber
hinaus ist es Aufgabe des Sicherheitsdienstes, technische Mängel (nicht ablaufendes
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Ansprechpartner: Markus Mühlbauer, Pressesprecher
Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut
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Wasser usw.) dem Landratsamt unverzüglich mitzuteilen, damit mittels einer
Sanitärfirma Abhilfe geschaffen werden kann. Dieser Verpflichtung ist der
Sicherheitsdienst in der Vergangenheit nicht immer nachgekommen. Anstatt dem
Landratsamt Bescheid zu geben, wurden betroffene Toiletten vom Sicherheitsdienst,
dessen ehemalige verantwortliche Objektleiterin nun die Vorwürfe erhebt, mit Folie
abgeklebt und außer Betrieb gesetzt. Seitens des Landratsamts wurden seit
Bestehen der Notunterkunft bereits mehrere Wochenend-Noteinsätze zur
Beseitigung von Verstopfungen, Wasserschäden usw. beauftragt. Bei Mängeln wird
immer umgehend reagiert. Zudem wurde auf die steigende Zahl an untergebrachten
Asylbewerbern mit einem zusätzlichen Toilettencontainer reagiert.
Ratten auf dem Gelände: Die Ratten-Problematik ist nicht von der Hand zu weisen,
allerdings in erster Linie auf die Verhaltensweise der Asylbewerber und des
Sicherheitsdienstes zurückzuführen. Es kommt immer wieder vor, dass Essensreste
nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, sondern einfach vor die Halle geschmissen
oder in der Halle gelagert werden. Dadurch werden Ratten angezogen. Es gehört zu
den Aufgaben des Sicherheitsdienstes, die ordnungsgemäße Entsorgung der
Speisereste zu überwachen. Zudem liegt es in der Eigenverantwortung der
Asylbewerber, ihre Abfälle zu entsorgen. Das Landratsamt reagiert seit einem
längeren Zeitraum mit der Anstellung von mehreren Asylbewerbern auf
gemeinnütziger Basis, die in dem Objekt unterstützend für Sauberkeit sorgen.
Derzeit sind dafür sechs Asylbewerber beschäftigt.
Zustand der Halle und Feldbetten: Im Video wird behauptet, dass die Halle „total
verdreckt“ sei und dass Feldbetten zum Einsatz kommen, die „nur für Notfälle“
gedacht sind. Zum Zustand der Halle ist zu sagen, dass neben den üblichen
Abnutzungserscheinungen (die Halle wird nun immerhin seit über sieben Monaten
als Notunterkunft genutzt) keine groben Verschmutzungen festzustellen sind.
Flecken im Hallenbelag, wie im Video gezeigt, entstehen durch Verschütten von
Speisen und Getränken und haben keinen Einfluss auf die Hygiene in der Halle.
Die eingesetzten Feldbetten entsprechen den gängigen Standards und werden
derzeit in vielen Notunterkünften in Deutschland genutzt. Der Landkreis hat dabei
keineswegs nur günstige Produkte erworben, sondern sich qualitativ im oberen
Preisbereich bei der Beschaffung bewegt. In der Vergangenheit kam es leider immer
wieder zu mutwilligen Beschädigungen der Feldbetten durch die Asylbewerber.
Dadurch mussten Ersatzbeschaffungen in erheblichem Umfang getätigt werden.
Auch hier gehört es zu den Aufgaben des Sicherheitsdienstes, die Asylbewerber
daran zu hindern, die Betten zu beschädigen.
Körperpflegeartikel: Die Asylbewerber erhalten bei ihrer Ankunft eine
Grundausstattung an Körperpflegeartikeln. Darüber hinaus erhalten die
Asylbewerber Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die unter
anderem für die Beschaffung von Hygieneartikeln vorgesehen sind. Die von der
ehemaligen Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes verteilten Artikel waren als
Grundausstattung für Neuankömmlinge gedacht. Grundsätzlich liegt es in der
Eigenverantwortung jedes Asylbewerbers, selbst für geeignete Körperpflege zu
sorgen. Die dazu benötigten Artikel müssen aus den gewährten Geldleistungen
selbst beschafft werden.
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Heizung, Warmwasser, Strom: Aufgrund des Alters des Gebäudes und der
intensiven, teilweise auch unsachgemäßen Nutzung, treten Probleme mit der
Haustechnik auf, die jedoch seitens des Landratsamts immer umgehend unter
Beteiligung von Fachfirmen behoben werden. Bei Bedarf werden Firmen auch am
Wochenende beauftragt und anfallende Arbeit umgehend erledigt.
Zwischenfälle in der Halle zwischen den unterschiedlichen Gruppen: Das
Landratsamt hat auf die Zwischenfälle zwischen Syrern und Asylwerbern aus
Balkanstaaten mit einer Trennung der beiden Gruppen reagiert. Dazu wurde die
benachbarte ehemalige Squash-Halle als Notunterbringung für die Asylbewerber aus
den Balkanstaaten aktiviert, sodass eine räumliche Trennung gewährleistet war. Es
wurde nochmals ein zusätzlicher WC-Container zur getrennten Nutzung angeschafft
und der Durchgang zur Tennishalle wurde versperrt. Das hat entscheidend zur
Deeskalation der Lage beigetragen. Diese Vorgehensweise wurde in enger
Abstimmung mit der Polizei Landshut vereinbart. Zudem wurde der Sicherheitsdienst
von vier auf sechs Personen aufgestockt. Im Vergleich zu anderen Objekten, wo pro
100 Asylbewerber eine Sicherheitskraft eingesetzt wird, ist die Einsatzstärke des
Sicherheitsdienstes also sehr großzügig bemessen. Zudem sucht der Landkreis
weiterhin nach dezentralen Unterkünften, um die Lage in der Notfallhalle personell zu
entspannen.
Für Familien mit Kleinkindern wurde bereits vor längerer Zeit ein sichtgeschützter
abgetrennter Bereich geschaffen, um mehr Privatsphäre zu gewähren. Dieser
Bereich wird von den Asylbewerbern allerdings nicht genutzt.
Zu den Gesundheitsuntersuchungen: Die eintreffenden Asylbewerber werden je
nachdem, ob bereits Untersuchungen stattfanden, einem Erst-Screening und/oder
einer Detail-Untersuchung unterzogen. Dies erfolgt unverzüglich und nach den
Vorgaben des Asylverfahrensgesetzes. Bei Erkrankungen erfolgt eine entsprechende
Behandlung. Sollten ansteckende Krankheiten auftreten, werden die Asylbewerber
selbstverständlich aus der Notunterkunft heraus in ein Krankenhaus oder eine
Unterkunft mit Abtrennungsmöglichkeiten verlegt.
Im Video wird behauptet, dass keine Krankenwägen verständigt werden dürfen. Es
gibt für die Notunterkunft einen zuständigen Allgemeinarzt, der sich
dankenswerterweise bereiterklärt hat, dort seine Sprechstunde abzuhalten. Die
Einschaltung des Rettungsdienstes ist nur für akute Notfälle vorgesehen.
Selbstverständlich gibt es seitens des Landratsamts keine Vorgaben, wonach kein
Rettungsdienst alarmiert werden darf. Vielmehr hängen die Notfallnummern überall
in der Halle aus, um im Ernstfall eine schnelle Alarmierung sicherzustellen. Zur
Einschaltung des Rettungsdienstes gelten für die Notunterkunft die gleichen
Vorgaben wie für die übrige Bevölkerung. Zudem sind Allgemeinärzte im Markt
Ergolding von der Halle aus fußläufig zu erreichen.
Auftreten von Frau Babl-Weiß gegenüber den Asylbewerbern: Die Asylbewerber
werden von den Mitarbeitern des Landratsamts respektvoll, freundlich und bestimmt
behandelt. Teilweise treten einzelnen Personen oder ein Pulk von 30 bis 40
Personen gegenüber den Mitarbeitern der Ausländerbehörde sehr fordernd auf,
sodass man ihnen bestimmt und in lauter Tonart, aber keinesfalls wie behauptet
„schreiend“ entgegnen muss, um sich überhaupt Gehör verschaffen zu können.
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Abfallentsorgung: Das Landratsamt organisiert die Abfallentsorgung für die
Notunterkunft. Die bereitgestellten Container werden nach Bedarf umgehend von der
beauftragten Firma geleert. Darüber hinaus obliegt es dem Sicherheitsdienst, die
Sauberkeit zu überwachen und den Asylbewerbern selbst, für Ordnung zu sorgen.
Der Abtransport des Abfalls wird über das Landratsamt koordiniert, da eine
Beauftragung der Entsorgungsfirma über den Sicherheitsdienst nicht immer
reibungslos funktionierte.
Zur Behauptung, für Neuankömmlinge hätte nur schimmliges Bettzeug zur Verfügung
gestanden, kann Folgendes entgegnet werden: Wenn Asylbewerber aus der Halle in
eine reguläre Unterkunft verlegt werden, wird das zurückbleibende Bettzeug durch
eine beauftragte Firma gereinigt. Dies wurde vom Sicherheitsdienst koordiniert. Im
genannten Fall hat es der Sicherheitsdienst versäumt, die Bettwäsche reinigen zu
lassen. Diese wurde vielmehr von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes luftdicht in
Säcken verpackt und begann folglich zu schimmeln. Bei der Ankunft neuer
Asylbewerber stand daher zunächst keine Bettwäsche zur Verfügung und musste
erst von Mitarbeitern des Landratsamts beschafft werden. Es war ein Versäumnis
des Sicherheitsdienstes und der zuständigen Objektleiterin, sich nicht um die
Reinigung der Bettwäsche zu kümmern.
Zu fehlendem Verbandszeug: Der Landkreis hat sechs Verbandskästen für die
Notunterkunft beschafft. Die Ausgabe des Materials erfolgte durch den
Sicherheitsdienst, der folglich auch einen Überblick über den Bestand hatte. Eine
Mitteilung, dass Verbandsmaterial zur Neige geht, ist seitens des Sicherheitsdienstes
nie erfolgt.
Bei einer Person stellte sich ein Hautausschlag als Flohbefall heraus. Neben der
Behandlung wurde vom Arzt angeordnet, dass das Bettzeug einmal täglich
gewechselt werden soll. Zur Reinigung der Tausch-Bettwäsche stehen zwei
Waschmaschinen und zwei Trockner zur Verfügung, die die betroffenen Person und
alle Asylbewerber nutzen können. Die vom Arzt empfohlene Vorgehensweise wurde
befolgt.
Zum vermeintlichen Fehlen von Kleidung ist zu sagen, dass den Asylbewerbern nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz Geldleistungen für Bekleidung zustehen. Zudem
wurden zu Beginn der Belegung der Notunterkunft Altkleider in erheblichem Umfang
zur Verfügung gestellt, die allerdings nicht genutzt wurden.
Zur Behauptung, Herr Landrat Dreier hat die Objektleiterin entlassen: Beim
Ortstermin mit Landrat Dreier, Mitarbeitern des Ausländeramtes und zwei weiteren
Bediensteten des Landratsamts aus anderen Aufgabengebieten (Personalleiter
Gruber und stv. Pressesprecher Stöttner) und dem Chef des Sicherheitsdienstes hat
die Objektleiterin zweimal selbst gesagt: „Das mach ich nicht länger mit, ich kündige.“
Nach der ersten mündlichen Kündigungsäußerung wurde sie von Landrat Dreier
gebeten zu bleiben. Sie wurde keinesfalls angeschrien und aufgefordert zu bleiben.
Im Laufe des Gesprächs äußerte sie ein zweites Mal mündlich, dass sie kündigen
werde. Diese mündliche Kündigung wurde zwar im Nachhinein von ihr widerrufen,
das Arbeitsverhältnis zwischen der Dame und dem Sicherheitsunternehmen endete
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aber dennoch zwischenzeitlich. Wichtig ist festzuhalten, dass die Dame zu keiner
Zeit Bedienstete des Landkreises Landshut war.
Zum konkreten Vorwurf, bei der Erkrankung eines kleinen Mädchens wurde seitens
der Ausländerbehörde geäußert, man solle „zu Fuß zum Arzt gehen“ ist festzustellen,
dass es offensichtlich für das Kind und ihre Eltern unproblematisch war, selbst einen
Arzt aufzusuchen, weil es in der Folge keinen Notarzteinsatz und keine
Krankenhauseinweisung gab. Grundsätzlich kann der Sicherheitsdienst, wie bereits
erwähnt, aber eigenständig entscheiden, ob ein akuter Notfall vorliegt, der die
Alarmierung eines Rettungsdienstes rechtfertigt.
Abschließend ist festzustellen, dass die Mitarbeiter des Landratsamtes, ob in der
Ausländerbehörde, im Sozialamt, im Jugendamt oder im Gesundheitsamt derzeit
durch den anhaltenden Flüchtlingsstrom weit über das normale Maß hinaus gefordert
sind. Nur durch dieses Engagement und den Einsatz vieler ehrenamtlicher Kräfte
gelingt es, eine geordnete Versorgung und Unterbringung der Asylbewerber
sicherzustellen. Die Unterbringung von teilweise mehr als 300 Personen in einer
Notunterkunft stellt dabei an alle Beteiligten noch einmal eine zusätzliche
Herausforderung, die sicher nicht geräuschlos, aber dennoch geordnet und
keinesfalls menschenunwürdig im Landkreis Landshut gemeistert wird.
In diesem Zusammenhang ist es sehr befremdlich, dass ein Stadtrat der Stadt
Landshut ein derartiges Video entgegen jeder journalistischen Etikette ohne
vorherige Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut als zuständiger Behörde und
ohne Recherche auf seinem Internetportal veröffentlicht bzw. als Youtube-Video
einbindet und damit Tatsachen unkommentiert an die Öffentlichkeit bringt, die
zwingend näher beleuchtet werden müssen.
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