Niedrige Geburtenhäufigkeit und zunehmende Lebenserwartung führen auch in Bayern zu einer immer älteren Gesellschaft. In den nächsten 30 Jahren wird die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die 60 Jahre und älter sind, um rd. 1,1 Millionen zunehmen. Der Anteil der 60+ Generation wird dann 33,7 % betragen. „Es ist an der Zeit, dass die Politik auf diese Entwicklung nicht nur in Sonntagsreden und zig Berichten hinweist, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen unseres Staates anpasst“, erklärte der Vorsitzende des Seniorenbeirates der Stadt Landshut anlässlich des Welt-Seniorentages.
Die Verfassung des Freistaates bedürfe einer Ergänzung. In einem neuen Art. 100a sei festzulegen, dass jeder das Recht habe, in Würde zu altern, so Franz Wölfl. Darüber hinaus müssten diskriminierende Altersgrenzen ersatzlos abgeschafft werden. Hierzu gehöre beispielsweise die Regelung, dass Arbeitnehmer zwischen 65 und 67 Jahren in den Ruhestand gehen müssen, ohne Rücksicht darauf, ob sie das wollen oder nicht.
Schließlich sei es notwendig, Kommunen ab einer bestimmten Größe zu verpflichten, überparteiliche und unabhängige Seniorenbeiräte einzurichten. In der bayerischen Gemeindeordnung sei festzulegen, dass die Seniorenbeiräte in den Gemeinderäten ein Rede- und Antragsrecht in allen sie betreffenden Angelegenheiten haben.
Außerdem sei eine finanzielle Grundausstattung durch die Gemeinden unverzichtbar. Landshut sei insoweit eine vorbildliche Kommune, stelle Richard Kiermeier, stellvertretender Vorsitzender des Seniorenbeirates, fest. Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung stünden den Anliegen des Seniorenbeirates stets aufgeschlossen gegenüber. Das vom Stadtrat 2013 beschlossene Seniorenpolitische Gesamtkonzept dokumentiere, dass Ziel der städtischen Altenhilfe nicht mehr nur die klassische Altenhilfe sei, sondern dass es der Stadt um die soziale Gestaltung der Lebensverhältnisse einer insgesamt alternden Bevölkerung gehe.
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