TTIP-Schiedsgerichtsverfahren (Herrn Eberhartinger)

Sehr geehrter Herr Eberhartinger, das ist tatsächlich der Knackpunkt: Können sich Investoren darauf verlassen, dass die Gerichtsbarkeit sich im Falle von Investitionsschutzklagen stets objektiv verhält und wie unabhängig ist die Justiz wirklich? Richterämter werden bspw. in Bayern (zum Unterschied vieler anderer deutscher Bundesländer) ausschließlich durch die Politik besetzt. Dennoch glaube ich auch, dass die deutsche Justiz sich in solchen Fällen sehr korrekt verhalten würde. Aber wie ist das in USA? Dort werden die Richter in vielen Staaten von der Bevölkerung gewählt, müssen also wieder gewählt werden und können ihrer Karriere durch unpopuläre Urteile schaden. Nehmen wir mal an, Siemens verklagt einen District "in the middle of nowhere" und über diese Klage entscheidet dann die dortige Gerichtsbarkeit? Ich bleibe dabei, Investitionsschutzklauseln und Schiedsgerichte dienen auch - bzw. sogar u.U. vorwiegend - der Rechtssicherheit deutscher und europäischer Firmen und sollten nicht per se verteufelt werden. Insgesamt denke ich, sind wir uns so weit einig, dass die Diskussion dringend versachlicht werden sollte. Leider haben daran hierzulande maßgebliche politische Kräfte selten Interesse.  - Freundliche Grüße, Alexander Putz