Die Regierung von Niederbayern hat heute (18.9.) an alle 333 Betroffenen im Vorfeld zu der beabsichtigten Entscheidung über die Gültigkeit der Kreistagswahl im gesamten Landkreis Straubing-Bogen Anhörungsschreiben versandt. Nach derzeit bekannter Rechts- und Sachlage beabsichtigt die Regierung die Wahl für ungültig zu erklären. Es gab schon seit längerem Hinweise auf Wahlunregelmäßigkeiten. Zur Aufklärung des jetzt bekannten Sachverhalts haben die Strafverfolgungsbehörden beigetragen.
Mittlerweile sind die seitens der Staatsanwaltschaft Regensburg überlassenen Zeugenaussagen ausgewertet. Daraus ergibt sich, dass Wahlfehler vorliegen, die Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben und nicht berichtigt werden können.
85 Personen haben an der Briefwahl teilgenommen, obwohl diese weder stimm- noch wahlberechtigt waren. Zudem haben 10 Personen nach eigenen Angaben nicht gewählt, obwohl für sie im Wahlscheinverzeichnis ein Abstimmungsvermerk enthalten ist.
Unter den Briefwahlstimmzetteln befinden sich mindestens 260 Stimmzettel, die entgegen der gesetzlichen Regelungen von den Wahlberechtigten nicht persönlich gekennzeichnet wurden. Nach dem ersten Teilgutachten des Landeskriminalamts sind die Eintragungen in den fraglichen Stimmzetteln zur Wahl des Kreistags mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von jeweils unterschiedlichen Urhebern erfolgt. Sie stammen von maximal fünf Personen. Diese Stimmzettel können nicht aussortiert werden, weil die höchstens fünf Personen möglicherweise selbst wahlberechtigt waren und nicht festgestellt werden kann, welche der unterschiedlich ausgefüllten Stimmzettel als gültig zu bewerten sind. (In Einzelfällen zulässigerweise tätige Hilfspersonen sind in diesen Zahlen schon berücksichtigt.)
Unter Berücksichtigung von fünf Doppelnennungen ist davon auszugehen, dass 350 der abgegebenen Stimmzettel bei der Wahl nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Aufgrund dieser Unregelmäßigkeiten ist es möglich, dass es sowohl zu einer unrichtigen Sitzverteilung, als auch zu einer unrichtigen Ämterverteilung und Listennachfolge gekommen ist, die, wie dargestellt, nicht berichtigt werden kann.
Die Ungültigerklärung betrifft alle in den Kreistag Straubing-Bogen Gewählten und alle Listennachfolger. Sie haben das Recht, sich zu den erheblichen Tatsachen bis 30. September 2014 gegenüber der Regierung zu äußern.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Regierung eine abschließende Verwaltungsentscheidung treffen. Nach deren Bestandskraft wird im gesamten Landkreis ein neuer Wahltermin festgesetzt werden und das weitere Verfahren festgelegt werden. Wir werden dann dazu eine weitere Pressemitteilung veröffentlichen.