Die Geschäftsstelle des "Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Bayern" wird in den Räumen der Stadt Landshut eingerichtet und mit Personal von der Stadt unterstützt. Mit ihrer Unterschrift haben Oberbürgermeister Hans Rampf und Regierungspräsident Heinz Grunwald den Weg dafür geebnet. Die Vereinbarung beinhaltet im Wesentlichen Regelungen zur Organisation und Kostentragung siwie -erstattung der neu zu errichtenden Geschäftsstelle.
Es hat sich angeboten, dass der Obere Gutachterausschuss auf die räumlichen und personellen Kapazitäten der Stadt Landshut zugreift. "Damit betreten wir in der Verwaltung Neuland, da eine Kommune für die Erfüllung einer gesetzlichen vorgegebenen Aufgabe des Staates verantwortlich ist. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Stadt Landshut diesen Auftrag engagiert angehen wird", sagt Regierungspräsident Heinz Grunwald.
Oberbürgermeister Hans Rampf hob in diesem Zusammenhang hervor, dass der Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Landshut mit Unterstützung des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt München und der Obersten Baubehörde bereits seit 2008 die Belange der bayerischen Immobilienwertermittlung bundesweit im Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse Deutschlands vertreten hat. Hier seien maßgebliche Beiträge bei der Erstellung des Immobilienmarktberichts Deutschland erbracht worden.
Damit habe der Freistaat Bayern mit der Zuordnung des Oberen Gutachterausschusses zur Stadt Landshut letztlich folgerichtig den bereits eingeschlagenen Weg zum Abschluss gebracht.
Der Obere Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und 25 ehrenamtlichen Gutachtern. Dieses Gremium beschäftigt sich ausschließlich mit Belangen der Immobilienwertermittlung auf überörtlicher Basis und der damit verbundenen Verbesserung der Marktransparenz in Bayern. Seine Hauptaufgabe besteht neben der Erstellung von Obergutachten darin, auf einheitliche Standards bei der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlungen sowie der Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und sonstigen Daten zur Wertermittlung hinzuwirken. Alle zwei Jahre muss er einen Grundstücksmarktbericht Bayern erstellen. Der Obere Gutachterausschuss arbeitet dafür eng mit den örtlichen Gutachterausschüssen der Landkreise und kreisfreien Städtezusammen.
Im Bild: Regierungspräsident Heinz Grunwald und Oberbürgermeister Hans Rampf unterzeichnen die Verwaltungsvereinbarung. Foto: Regierung von Niederbayern