Landsgut- pol (25.08.2026) Das vergangene Dultwochenende verlief für die Polizeiinspektion Landshut mit Unterstützung durch den Zentralen Einsatzdienst Landshut sowie der Bayerischen Bereitschaftspolizei insgesamt erfreulich ruhig und friedlich. Trotz des hohen Besucheraufkommens und des damit verbundenen erhöhten Einsatzaufkommens kam es zu keinen größeren Sicherheitsstörungen.
Bei den polizeilichen Kontrollen wurden unter anderem zwei Verstöße gegen das geltende Betretungsverbot für das Dultgelände festgestellt. In den betreffenden Fällen wurden die beiden jungen Männer kontrolliert und des Bereichs verwiesen. Die Betroffenen erwartet nun jeweils ein Bußgeldverfahren durch die Stadt Landshut. Bei einem erneuten Verstoß gegen das Betretungsverbot ist mit einer Verdoppelung des Bußgeldes zu rechnen.
Mehrfach mussten die Einsatzkräfte zudem gegen Personen einschreiten, die im Bereich des Festgeländes beziehungsweise der Ringelstecherwiese öffentlich urinierten. Auch in diesen Fällen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeiten festgestellt, die Betroffenen müssen mit einem Bußgeld rechnen.
Am Samstagabend wurden an einem Verkaufsstand der Bartlmädult zwei gefälschte 50-Euro-Banknoten festgestellt. Eine Mitarbeiterin bemerkte die Fälschungen aufgrund auffälliger Merkmale der Scheine und verständigte die Polizei. Die beiden Falschnoten wurden sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen werden durch die zuständige Kriminalpolizei geführt.
Darüber hinaus wurde bei der Polizei eine Anzeige wegen einer sexuellen Belästigung aufgenommen, die sich bereits während der Frühjahrsdult ereignet hatte. Die Geschädigte erkannte den 46-jährigen Tatverdächtigen aus Treuchtlingen, welcher sie im April gegen ihren Willen küsste und begrapschte, auf der Bartlmädult wieder und erstattete daraufhin Anzeige.
Insgesamt blieb das Einsatzgeschehen überschaubar. Aus polizeilicher Sicht kann daher von einem bislang ruhigen und weitgehend störungsfreien Dultwochenende gesprochen werden.
Polizei weist auf geltende Verbote hin
Die Polizeiinspektion Landshut weist im Zusammenhang mit dem weiteren Verlauf der Bartlmädult vorsorglich darauf hin, dass auf dem Veranstaltungsgelände sowie auf der Ringelstecherwiese das öffentliche Konsumieren von Cannabis untersagt ist.
Darüber hinaus ist das Führen von Messern bei Volksfesten nach den geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich verboten. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die entsprechenden Verbote zu beachten und durch ihr Verhalten zu einem weiterhin friedlichen und sicheren Verlauf der Bartlmädult beizutragen.

