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A 92: MdL Müller: Staatsregierung verweigert besseren Lärmschutz bei Bruckberg

lärmschutzwandSymbolfoto - Lärmschutzwand

Bruckberg (23.01.2018) Die Landtagsabgeordnete Ruth Müller und Bruckbergs stellvertretender  Bürgermeister Josef Kollmannsberger zeigen sich von der Antwort der CSU Staatsregierung schwer enttäuscht, Die Verkehrsentwicklung überholt die Prognosen und wird mit dem Anschluss der B15neu noch schlimmer.

Die Antwort auf die Anfrage der Landshuter Abgeordneten Müller durch CSU Staatssekretär Eck im Innenministerium enttäuschte Bruckbergs SPD Ortsvorsitzenden Josef Kollmannsberger. Man war sich einig, dass die Prognosen zur Verkehrsentwicklung völlig unzureichend sind. “In der letzten Veranstaltung der SPD mit Vertretern der Staatsregierung im November 2016 wurde ein Verkehrsaufkommen von 45.000 Fahrzeugen im Jahr 2030 prognostiziert. Bei der letzten Verkehrszählung aus dem Jahr 2015, die jetzt vorliegt, wurden nahezu diese Werte bereits jetzt erreicht, 15 Jahre zu früh. Hier zeigt sich, dass mit falschen Zahlen gerechnet wird und die Bruckberger Bürger auch aus diesem Grund keinen baulichen Lärmschutz erhalten. Dies kann nicht sein!”, so Josef Kollmannsberger.

Die Landtagsabgeordnete Ruth Müller unterstützte die Zweifel an den Zahlen des Verkehrsaufkommens. Weiterhin sorgt sie sich über die Verkehrssicherheit in diesem Streckenabschnitt: “Bereits jetzt ist ein Teil der A92 im Bereich Bruckberg als unfallauffällig eingestuft, hier wurden in den vergangenen drei Jahren bei fünf Unfällen Personen verletzt. Fakt ist, dass bei zunehmendem Verkehr auch die Gefahr auf der Straße zunimmt. Hier könnte eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung für mehr Sicherheit und Ruhe sorgen!”

 

Weiterhin zweifeln Müller und Kollmannsberger an, ob es korrekt ist, in diesem Bereich von einer Lärmsanierung zu besprechen. Hintergrund: In Deutschland wird zwischen Lärmsanierung und Lärmvorsorge unterschieden. Die Lärmsanierung trifft für bestehende Verkehrswege zu und bietet nicht die Möglichkeiten einer Lärmvorsorge, die bei großen Änderungen bestehender Verkehrswege oder eines Neubaus anzuwenden ist. “Aus meiner Sicht ist der Anschluss der B15neu einen massive Änderung der aktuellen Situation und müsste eigentlich in die rechtliche Betrachtung mit einbezogen werden. Entsprechende Urteile gibt es bereits”, so Kollmannsberger. Der stellvertretende Bürgermeister will im Gemeinderat für ein entsprechendes Vorgehen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Altdorf werben.

 

Die Landtagsabgeordnete sicherte zu, diese Bewertung der CSU-Staatsregierung mit einer weiteren Anfrage zu hinterfragen und sich für weitere Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bruckberger Bürgerinnen und Bürger und zur Steigerung der Verkehrssicherheit einzusetzen.

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