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20. Mai 2017

Gewerkschaft: 11.800 Landshuter Beschäftigte haben nur eine Teilzeit-Stelle, 15 % mehr als vor vier Jahren

ngg logoLandshut (20.05.2017) Immer mehr Halbtagsjobs: Rund 11.800 Landshuter Beschäftigte haben derzeit eine Teilzeit-Stelle. Das sind 15 Prozent mehr als noch vor vier Jahren, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt. Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Zum Vergleich: Im selben Zeitraum stieg die Zahl aller sozialversicherungspflichtigen Jobs in der Stadt um zehn Prozent. Vor dem Hintergrund der Debatte um prekäre Arbeit fordert die Gewerkschaft ein verbrieftes Rückkehrrecht auf Vollzeit.

„Die Zunahme der Teilzeit ist beunruhigend“, sagt Kurt Haberl von der NGG Niederbayern. 20- oder 30-Stunden-Jobs würden immer mehr zur Regel – und häufig zur Falle. „Gerade Frauen bleibt etwa nach einer Familien-Pause der Wunsch, in Vollzeit zurückzukehren, oft verwehrt“, so der Gewerkschafter. Dies erschwere nicht nur den beruflichen Aufstieg, sondern sorge auch für niedrige Renten und erhöhe das Armutsrisiko im Alter. Dieses Problem nehme immer größere Ausmaße an: So arbeiten laut BA aktuell 49 Prozent aller berufstätigen Frauen in Landshut in Teilzeit.

„Viele von ihnen wollen mehr arbeiten, worin auch ein riesiges Potential für den heimischen Arbeitsmarkt liegt“, betont Haberl. Diese Chance dürfe man in Zeiten des Fachkräftemangels nicht einfach verschenken. Doch auch Männer, die für mehr Zeit mit der Familie die Arbeitszeit reduzieren und später wieder erhöhen wollten, bekämen dazu oft keine Chance. Auch ihnen bringe ein Rückkehrrecht auf Vollzeit spürbare Entlastung.

Entsprechende Gesetzespläne des Bundesarbeitsministeriums waren im Koalitionsausschuss Ende März am Widerstand von CDU und CSU gescheitert, obwohl das Vorhaben im Koalitionsvertrag vereinbart worden war. Die NGG fordert die Regierungsparteien nun auf, mit ihrem Versprechen ernst zu machen und das Gesetz vor der Sommerpause zu verabschieden. Tausende Berufstätige in der Region würden davon profitieren, so die NGG Niederbayern. Der Rückkehranspruch solle dabei für alle Betriebe gelten und nicht nur für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern, wie von der CSU gefordert.

„Teilzeit-Beschäftigte stehen nicht nur mit geringerem Einkommen und schlechterer Absicherung bei Rente und Arbeitslosigkeit da“, so Haberl weiter. „Sie haben auch bei der Karriere das Nachsehen.“ Dabei sollten gerade jungen Müttern und Vätern nach einer Auszeit dieselben Möglichkeiten offenstehen wie allen anderen Beschäftigten. Gleiches gelte für Menschen, die sich beruflich weiterbilden oder ehrenamtlich engagieren.

„Wer später in Vollzeit zurück will, muss darauf einen festen Anspruch haben.“ Die Wahl der Arbeitszeit solle eine individuelle Entscheidung sein. Mit Blick auf die Digitalisierung der Arbeitswelt sei dies wichtiger denn je. Haberl: „Die Arbeitgeber sprechen gern von Flexibilität und meinen damit Mehrbelastung für die Beschäftigten. Aus Sicht der Arbeitnehmer heißt Flexibilität aber auch, je nach Lebensabschnitt entscheiden zu können, mehr oder weniger zu arbeiten.“

gez.

Kurt Haberl
Geschäftsführer
der NGG-Region Niederbayern

Nikolastraße 49
84034 Landshut

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