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29. Mai 2017

Dringlichkeitsantrag von Sigi Hagl zur Handhabung von Beschäftigungserlaubnissen von Geflüchteten

Landshut (29.05.2017)  Die stellvertretende Frakionsvorsitzende der Grünen Stadträte, Sigi Hagl, hat einen Dringlichkeitsantrag zur Plenarsitzung am 2. Juni ihrer Fraktion zum Thema "Handhabung von Beschäftigungserlaubnissen für die Berufsausbildung von Geflüchteten: Ausbildungsduldung der 3+2-Regelung anwenden"  bei der Stadt eingereicht. Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Der Stadtrat möge beschließen:

Die hiesige Ausländerbehörde wird aufgefordert, ihren Ermessensspielraum bei Anträgen Geflüchteter auf Beschäftigungs- und Berufsausbildungserlaubnis proaktiv auszuüben und die Ausbildungsduldung, die durch die im Bundesintegrationsgesetz eingeführte 3+2-Regelung ermöglicht wird, auch entsprechend der Intention der Regelung anzuwenden. So kann Geflüchteten im geordneten Rahmen eine neue Perspektive eröffnet werden und den händeringend nach künftigen Fachkräften suchenden Betrieben die notwendige Planungssicherheit gewährt werden. Der Stadtrat spricht sich entschieden gegen eine restriktive Auslegung der zugrundeliegenden bundesgesetzlichen Regelung aus.

Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich aus der Tatsache, dass absehbar der zuständige Fachsenat nicht tagt und sich das Problem verschärfen wird, sobald in wenigen Wochen eine größere Zahl von Flüchtlingen die Berufsintegrationsklassen absolviert haben wird.

Begründung:

Der Zugang zu Bildung und Ausbildung ist ein wesentliches Schlüsselelement zur erfolgreichen Integration Geflüchteter. Das bürgerschaftliche Engagement und die Bereitschaft der Ausbildungsbetriebe sind enorm, um diese Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Doch häufig laufen diese Bemühungen ins Leere, weil den Geflüchteten die Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis verweigert wird.

Wie aus der Beantwortung einer Plenaranfrage vom April 2017 hervorgeht, wurde die sogenannte 3+2-Regelung und die damit verbundene Ausbildungsduldung für Geflüchtete von der städtischen Ausländerbehörde bisher noch nie angewandt. Dies bestätigt die – insbesondere auch von der bayerischen Wirtschaft – vorgebrachte Kritik, dass diese bundesgesetzliche Regelung in Bayern durch eine restriktive Handhabung durch die zuständigen Ausländerbehörden nicht zum Greifen komme. Nach wie vor haben Betriebe keine Planungssicherheit und sind von widersprüchlichen Entscheidungen der jeweiligen Ausländerbehörden abhängig.

Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ist eine große Herausforderung und darf nicht durch die Praxis der Behörden erschwert werden. Das Problem wird sich verschärfen, wenn in wenigen Wochen eine größere Zahl von Flüchtlingen die Berufsintegrationsklassen absolviert haben.

Die zuständigen Ausländerbehörden haben bei Anträgen auf Beschäftigungs- und Berufsausbildungserlaubnis einen Ermessensspielraum. Der Stadtrat der Stadt Landshut fordert die hiesige Ausländerbehörde auf, ihren Ermessensspielraum proaktiv auszuüben. Während der Ausbildung muss für die Arbeitgeber und ebenso für die Geflüchteten Rechtssicherheit hergestellt werden. Durch das Bundesintegrationsgesetz wurde die sogenannte 3+2-Regelung eingeführt, die den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung sowie die anschließende Arbeitsaufnahme im erlernten Beruf ermöglichen soll.

Nach § 60a Absatz 4 Aufenthaltsgesetz ist eine Duldung zu erteilen, wenn der Ausländer eine qualifizierte Berufsausbildung aufnimmt oder aufgenommen hat und konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen. Der Wortlaut der Vorschrift zwingt nicht zu dem Verständnis, die Ausbildung müsse bereits tatsächlich begonnen sein, auch der Abschluss des Ausbildungsvertrags lässt sich begrifflich hierunter fassen.

Das negative Tatbestandsmerkmal, dass konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen dürfen, darf nicht derart ausgelegt werden, dass dies in einer Vielzahl von Fällen greift.

gez.

Sigi Hagl

Stadträtin (Die Grünen)

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