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19. Juli 2017

MdL Hölzl: "Wuchtige Unterstützung der Gemeinden des Freistaat zur Kinderbetreuungsfinanzierung

florian kopfLandshut/München (19.07.2017) Wie der niederbayerische Landtagsabgeordnete Florian Hölzl (CSU) informiert, bringt der Freistaat Bayern in wenigen Tagen das 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ auf den Weg. „Die Sicherung einer guten Kinderbetreuung und Frühförderung aller Kinder gehören zu unseren wichtigsten Zukunftsaufgaben", so Hölzl. Mit dem Programm würden ganz besonders die Kommunen in der Wachstums- und Zuzugsregion Landshut profitieren:

„In zahlreichen Gesprächen mit den kommunalen Verantwortungsträgern konnte ich mich in den letzten Wochen und Monaten vom Bedarf zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze überzeugen. Das 4. Sonderinvestitionsprogramm gibt eine überzeugende Antwort auf die vor Ort steigenden Bedarfe und ermöglicht den Kommunen, bei der Kinderbetreuung und Frühförderung ein noch dichteres Netz zu spannen", so Hölzl, der parteiübergreifend als einziger Niederbayer dem zuständigen Landtagsausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration angehört und in München für eine kommunalfreundliche Förderkulisse eingetreten ist. Der Fördertopf, der rückwirkend zum 1.1.2017 zur Verfügung gestellt werde, speise sich aus Bundesgeldern und aus Mitteln des Freistaats Bayern. Hölzl zeigt sich erfreut, dass die Kommunen nun Planungssicherheit hätten. „Der Fördersatz aus dem Finanzausgleichsgesetz, der von der jeweiligen kommunalen Finanzkraft abhängt, wird um einen 35%-igen Aufschlag erhöht. Gemeinden mit durchschnittlicher Finanzkraft dürfen sich nach alledem über einen stolzen Fördersatz von 85% freuen", beschreibt Hölzl die Förderformel. Wichtig sei aus seiner Sicht auch, dass das Investitionsprogramm den frühkindlichen Bereich in seiner Ganzheit in den Blick nehme und die Fördergelder abgerufen werden könnten, um die Betreuungskapazitäten für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt auszubauen. Die Kommunalfreundlichkeit zeigt sich Hölzls Einschätzung nach auch darin, dass nicht nur Neubauten, sondern auch General- und Teilsanierungen sowie Ersatzneubauten und der Zusammenschluss mehrerer Tagespflegepersonen förderfähig seien. Auch werde den Kommunen ausreichend Zeit zur Umsetzung ihrer Projekte vor Ort gegeben. „Förderanträge für dieses Programm können bis spätestens 31. August 2019 bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden. Die Investitionen müssen dann bis 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Die Fördermittel können bis zum 31. Oktober 2022 abgerufen werden“, informiert Hölzl.

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