Stadt und Landkreis Landshut - pm (02.06.2021) Die Pandemie ist nicht vorbei, unabhängig von aller verständlichen Freude über sinkende Infektions-Zahlen, 7-Tage-Inzidenzen und Lockerungen verschiedenster Art: Das wissen die Mitarbeiter der Krankenhäuser in Stadt und Landkreis Landshut und des Gesundheitsamts Landshut mit am besten. Vor diesem Hintergrund haben sich Verantwortlichen der Kliniken bei einer Video-Konferenz unter der Moderation von Jürgen Königer, dem Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordination, auf einheitliche Regeln für Besucher geeinigt.
Die zentralen Leitlinien, auf denen die Entscheidungen fußen, sind wie folgt: Der Schutz der Patienten und der Klinik-Mitarbeiter hat Vorrang. In den Krankenhäusern gilt weiterhin grundsätzlich ein Besuchsverbot. Für Besucher mit Ausnahme-Genehmigungen gelten weiter die bekannten Hygiene-Regeln (AHA-Regeln) sowie die Pflicht, eine FFP 2-Maske zu tragen. „Wir möchten uns sicher sein, dass das
Infektionsgeschehen auf einem stabil geringen Niveau ist, bevor wir für unsere Patienten weitere Risiken zulassen“, resümierte ein Teilnehmer der Runde.
Inzidenzen: Entwicklung noch „fragil“
An der Video-Konferenz haben teilgenommen: Vertreter des Gesundheitsamts am
Landratsamt Landshut, des Klinikums Landshut, des Landshuter
Kommunalunternehmens für medizinische Versorgung (LAKUMED) des Landkreises
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Ansprechpartner: Elmar Stöttner, Pressereferent
Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon: 0871/408-1835 - Telefax: 0871/408-161835 mobil: 0171/1207657
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Landshut (mit den Krankenhäusern Landshut-Achdorf, Vilsbiburg, Schlossklinik
Rottenburg und Hospiz Vilsbiburg) und des Kinderkrankenhauses Landshut. Das
Bezirkskrankenhauses (BKH) Landshut schließt sich den einheitlichen Regelungen
an, soweit sie auch auf dieses spezielle Krankenhaus übertragbar sind (beim BKH
gibt es, abweichend von den anderen Häusern, insbesondere kein Besuchsverbot).
Einig war man sich unter anderem in dem Punkt, dass das Sinken der Inzidenzen
erfreulich ist – „aber noch fragil“, also unsicher. Hier ein Überblick über die
wichtigsten Regelungen in den Krankenhäusern der Region Landshut:
● Es gilt weiterhin Besuchsverbot – auch für Geimpfte und Genesene nach einer
Corona-Erkrankung.
● Ausnahmen gelten für die Geburts-Stationen (Landshut-Achdorf, Klinikum,
Vilsbiburg), für die Palliativ-Patienten, für die Begleitung Sterbender: - Geburts-Stationen: Zur Geburt darf jede Patientin eine Begleitperson mitbringen
(Beispiele: Kindsvater, feste Bezugsperson). Nach der Geburt ist täglich der Besuch
einer festgelegten Bezugsperson erlaubt. - Palliativ-Stationen: Hier darf jeder Patient eine Person benennen, von der er einmal
täglich Besuch erhalten darf. - Besucher in der Geburtshilfe der LAKUMED-Kliniken, auf der Palliativ-Station
(Landshut-Achdorf) und im Hospiz (Vilsbiburg) müssen keinen Antrag dafür stellen. - Abweichend davon müssen sich Besucher im Klinikum Landshut zum Teil schon
vorab bei der Station melden. Bitte die Ausführungen dazu auf der Internet-Seite des
Klinikums beachten.
Unerlässlich: Das Tragen von FFP 2-Masken
● Weitere Ausnahmen sind in besonders gelagerten Fällen möglich, beispielsweise,
wenn ein Patient aufgrund seiner Erkrankung nur noch eine sehr begrenzte
Lebenserwartung hat oder sich mit einer schweren Erkrankung über lange Zeit in
stationärer Behandlung befindet.
● Die einzelnen Besuchsregelungen mit allen Details sind auf den jeweiligen
Internet-Seiten der Krankenhäuser nachzulesen.
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Ansprechpartner: Elmar Stöttner, Pressereferent
Landratsamt Landshut, Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon: 0871/408-1835 - Telefax: 0871/408-161835 mobil: 0171/1207657
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● Für alle Besucher mit Ausnahmegenehmigung gelten folgende Regeln: - Zutritt nur mit einer FFP2-Maske ohne Ausatem-Ventil. Diese Masken müssen in
den meisten Krankenhäusern mitgebracht werden und während der gesamten Zeit
des Aufenthalts im Krankenhaus getragen werden. (Im Klinikum Landshut
bekommen Besucher kostenlos eine Maske gestellt.) - Risikoeinschätzung bezüglich des Corona-Virus über die Online-Anmeldung oder
im Eingangsbereich. - Einhaltung der Hygiene-Regeln: Mindestens eineinhalb Meter Abstand zu anderen
Personen, Hände-Desinfektion, durchgehendes Tragen der FFP 2-Maske.
Regeln werden neuen Sachlagen angepasst
Die Regelungen für Besucher mit Ausnahmegenehmigung gelten für alle Besucher,
unabhängig davon, ob der Besucher bereits geimpft oder nach einer CoronaErkrankung genesen ist.
Es ist vereinbart worden, dass der Kreis der Teilnehmer an der Video-Konferenz sich
in naher Zukunft erneut vor dem Bildschirm zusammensetzt, um in einer womöglich
veränderten Sachlage auch neue Regeln abzusprechen. Vereinbart wurde ein
Termin Ende Juni

