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Wegen der erhöhten 7-Tage-Inzidenz ab Mittwoch, 02.12. Wechselunterricht ab der 8. Klasse in Stadt & Landkreis

putz corona ampeldreier peterlandrOB Putz und Landrat Dreier veranlassen Hotspot-Regelung in Stadt und Landkreis

Stadt und Landkreis Landshut - pm (30.11.2020) Hotspot-Regelung ist also ab Mittwoch (02.12.) im Landkreis, aber auch in der Stadt angesagt - 210,8 Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgelegt auf die 161.000 Einwohner: Diesen Wert der 7-Tages-Inzidenz hat das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Landshut ermittelt. Damit gelten ab Mittwoch die Regelungen der 9. Infektionsschutzverordnung, die der Freistaat Bayern mit Wirkung erlassen will.

So werden sich mit der neuen Verordnung im Schulbereich einige Bereiche ändern werden, um die Kontakte nochmals zu reduzieren. So müssen ab den 8. Klassen auch im Klassenzimmer 1,5 Meter Abstand zwischen den Schülern zwingend eingehalten werden. Für die meisten Schulen wird das wohl bedeuten, dass sie auf Wechselunterricht umstellen müssen – die Klassen werden also geteilt. Eine Hälfte der Klasse wird weiter wie bisher in die Schule gehen, die andere Hälfte im HomeSchooling unterrichtet, sofern keine andere räumliche Lösung gefunden werden kann.

index montag nov 30Die genaue Ausgestaltung hängt an mehreren Faktoren und wird deshalb von jeder Schule individuell beschlossen. Sonderpädagogische Zentren und Abschlussklassen sind von dieser Regelung ausgenommen, sie können weiterhin – unter Einhaltung der Maskenpflicht – in voller Stärke am Präsenzunterricht teilnehmen.

Auch wenn der Inzidenzwert der Stadt Landshut (aktuell 156,7) deutlich unter der ausschlaggebenden 200er-Schwelle liegt, haben Oberbürgermeister Alexander Putz und Landrat Peter Dreier beschlossen, die Maßnahmen ab Mittwoch, 02. Dezember 2020, in Stadt und Landkreis gleichermaßen umzusetzen: "Wir sind nicht nur geografisch, sondern auch durch unsere Schülerströme eng miteinander verflochten." Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis besuchen weiterführende Schulen in der Stadt, umgekehrt fahren auch Jugendliche aus dem Stadtgebiet täglich in eine Schule, die in einer der Landkreisgemeinden angesiedelt ist.

Zusatzmaßnahmen gelten für den Landkreis und die Stadt Landshut

"Eine unterschiedliche Behandlung von Stadt- und Landkreisschülern ist angesichts dieser Durchmischung in der Praxis weder sinnvoll noch möglich. Deshalb ist es sachgerecht, wenn Stadt und Landkreis in diesem Bereich gemeinsam handeln", sind sich Putz und Dreier einig. Deshalb sollen an den weiterführenden Schulen in der Stadt Landshut die für den Landkreis auf Basis der zum 1. Dezember in Kraft tretenden 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung automatisch geltenden Regeln analog angewandt werden. Ausgenommen sind aktuell die Mittelschulen auf dem Stadtgebiet, da hier aufgrund der festen Sprengelzuweisungen kaum eine Durchmischung der Schülerströme zu erwarten ist.

Hier zeigt sich noch einmal deutlich, wie unsinnig es ist, zwei separate Inzidenzwerte für Stadt und Landkreis Landshut auszuweisen“, betonen beide Politiker, die in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht hatten, darauf hinzuwirken, dass eine gemeinsame 7-Tages-Inzidenz für Stadt und Landkreis als Entscheidungsgrundlage dienen sollte. Sie sind aber stets am Widerstand der Staatsregierung gescheitert. Auch appellieren Dreier und Putz, dass das örtliche Infektionsgeschehen genauer berücksichtigt werden sollte: „Allein sich an einer Zahl zu orientieren, hat kaum Sinn.“

Ein versetzter Unterrichtsbeginn, wie vom Kultusministerium weiterhin gefordert, ist in der Region nicht umsetzbar: „Als Flächenregion sind wir auf Schülerbeförderung angewiesen – diese dicht getakteten Fahrpläne können wir nicht von heute auf morgen umstellen.“ Mit den Verstärker-Bussen konnte bereits etwas Entlastung geschaffen werden: „Unsere Verkehrsunternehmen haben wirklich alles versucht, uns hier zu unterstützen – aber alle Busfahrer und Fahrzeuge sind zu den Stoßzeiten bereits im Einsatz. Mehr Fahrten können wir einfach nicht zur Verfügung stellen.“ Aus diesem Grund gilt auch im Öffentlichen Personennahverkehr durchgehend Maskenpflicht.

Über das Wochenende sind zwei neue Todesfälle bekannt geworden – eine 79-jährige und eine 94-jährige sind nach Klinikaufenthalten an Covid19 verstorben. Damit ist die Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mittlerweile auf 62 angestiegen. Aktuell sind in Stadt und Landkreis Landshut 640 Personen nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert (+ 45 ggü. Freitag). Die Zahl der Indexfälle liegt bei 3 617 – das sind alle Personen in der Region, die sich seit Beginn des Infektionsgeschehens nachweislich angesteckt haben. 2915 gelten als „genesen“, konnten die häusliche Quarantäne also bereits wieder verlassen.

In den regionalen Krankenhäusern werden derzeit 60 Corona-infizierte Patienten auf den Normalstationen behandelt. Hinzu kommen acht Personen, die intensivmedizinisch betreut werden müssen. (Stand: 30.11.2020)

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