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Für eine sichere Zeit im Familienkreis - Das Gesundheitsamt erteilt Weihnachtsregelungen für Alten & Pflegeheime

index dez ganz neuStadt und Landkreis Landshut - pm (22.12.2020) Eine schöne Zeit mit der Familie zu verbringen – das ist für viele Menschen an Weihnachten das Wichtigste. Trotz Corona. Auch Bewohner von Alten- und Pflegeheimen haben die Möglichkeit, die Weihnachtszeit im Kreise ihrer Angehörigen außerhalb des Heims zu verbringen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesundheitsamt und die Fachstelle für Qualitätsentwicklung und Aufsicht im Pflegebereich (FQA) haben den Einrichtungen einige Maßgaben an die Hand gegeben, um die Infektionsgefahren möglichst gering zu halten.

Neben der Einhaltung der bayernweit gültigen Kontaktbeschränkungen, die die Anzahl der Personen bei den Zusammenkünften und deren Uhrzeit festlegen, sollte bei konkreten Krankheitssymptomen unbedingt auf ein Treffen im Familienkreis verzichtet werden – seien es Husten, Schnupfen, Fieber, akute Geschmacks- und Geruchsstörungen, Bauchschmerzen oder Durchfall. Dies gilt sowohl für die Angehörigen als auch die Bewohner des Seniorenheims.

Sollte eine Quarantäne-Anordnung gelten, darf diese in keinem Fall eigenmächtig unterbrochen oder beendet werden – denn ausschließlich das Gesundheitsamt darf über diese Maßnahme entscheiden.

Während des Treffens empfehlen sowohl Gesundheitsamt als auch FQA allen Beteiligten dringend, durchgehend FFP2-Masken zu tragen (den Essenszeitraum ausgenommen) und stets ausreichend Abstand zu halten.

Nach Rückkehr in die Einrichtung sollte der Bewohner gleich per Antigen-Schnelltest auf eine mögliche Corona-Infektion getestet werden und sich in seinem Zimmer isolieren. Der Test sollte ab dem 5. Tag wiederholt werden – wurde erneut keine Infektion festgestellt, kann diese Isolierung aufgehoben werden. Diese Maßgaben sind Empfehlungen seitens der Behörden – die Einrichtung selbst entscheidet auf Basis der örtlichen Gegebenheiten über die genaue Ausgestaltung vor Ort.

Für Besuche in den Einrichtungen selbst gelten weiterhin die Vorgaben des Freistaats gemäß der 11. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, die unter anderem einen negativen Corona-Test vor Betreten der Einrichtung erfordern und das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Den Angehörigen wird empfohlen, sich vorab bei der jeweiligen Einrichtung selbst über Besuche an Weihnachten zu informieren.

Vor welcher Herausforderung die Pflegeeinrichtungen stehen, zeigt sich in einem Altenheim in Buch a. Erlbach. Denn auch wenn die Hygienemaßnahmen eingehalten wurden, sind hier im Zuge einer Reihentestung 30 Corona-Infektionen bei den Bewohnern der Einrichtung festgestellt worden. Mehrere Mitarbeiter wurden ebenfalls positiv auf SARS-CoV2 getestet. Die Bewohner sind nach Aussage der Einrichtungsleitung soweit wohlauf. In anderen Alten- und Pflegeheimen, bei denen bereits Corona-Fälle bekannt sind, führt das Gesundheitsamt vor den Feiertagen ebenfalls nochmals Reihentestungen durch.

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