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Landshut: Verschärfte Maßnahmen gelten nach wie vor

konrollen neuLandshut - pm (03.01.2021) Die 7-Tage-Inzidenz ist in der kreisfreien Stadt Landshut schon über die Weihnachtsfeiertage deutlich angestiegen. Das Infektionsgeschehen ist damit im Vergleich zum bayerischen Landesdurchschnitt, der aktuell rund 167 beträgt, stark erhöht. Neben den bekannten Infektionsfällen in mehreren Seniorenheimen, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und in einem Großbetrieb sind laut Gesundheitsamt auch zahlreiche Neuinfektionen im privaten Umfeld für den Anstieg der Inzidenz verantwortlich.

Um das Ansteckungsrisiko für die Bürger zu reduzieren hat die Stadt daher die Schutzmaßnahmen in Ergänzung zu den landesweit gültigen Regelungen erneut verschärft. Die entsprechende neue Verfügung hat Oberbürgermeister Alexander Putz schon letzte Woche erlassen. 

Hohe Inzidenz: Gottesdienste sind künftig nur noch mit maximal 200 Teilnehmern möglich – OB Putz fordert Bürger zur Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und AHA-Regeln auf

Dieser Schritt sei zwar nötig, aber längst nicht ausreichend, um die Situation zu verbessern, sagt Putz und wendet sich mit einem dringenden Appell an alle Bürger. "Die Lage ist sehr, sehr ernst. Jeder und jede Einzelne muss auch im privaten Bereich konsequent die Abstands- und Hygieneregeln und insbesondere die bekannten Kontaktbeschränkungen einhalten. Das gilt gerade auch an Silvester, denn das Coronavirus ist an Feiertagen leider nicht weniger ansteckend als im Alltag." Etwaige Feiern müssten daher unbedingt auf den engsten Familienkreis beschränkt bleiben. "

OB Putz: "Haben kaum noch freie Intensivbetten in den Kliniken"

Solange wir noch nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung haben, ist das Vermeiden von Kontakten das einzig wirksame Mittel gegen das Virus." Wie angespannt die Situation derzeit ist, werde bei einem Blick in die regionalen Kliniken deutlich, betont Putz: "Die Zahl der Patienten, die wegen Covid-19 stationär behandelt werden müssen, steigt seit Tagen wieder stark an. Betroffen sind übrigens auch Jüngere unter 50 Jahren. Intensivbetten sind in der Region Landshut kaum noch frei", so der Oberbürgermeister. "Um es ganz klar zu sagen: Wenn wir die Zahl der Neuinfektionen nicht schnellstens spürbar senken, wird die Überlastung unseres Gesundheitssystems die unweigerliche Folge sein.

Nur noch maximal 10 Personen bei Demonstrationen erlaubt

"Die im Rahmen der neuen Allgemeinverfügung erlassenen Maßnahmen der Stadt Landshut sehen unter anderem eine Begrenzung der Höchstteilnehmerzahl an Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG unter freiem Himmel vor: Bei diesen Veranstaltungen - also bei Demonstrationen - sind künftig nur noch maximal 10 Personen erlaubt. Selbstverständlich gelten ergänzend auch für diesen Bereich weiterhin die landesweiten Regelungen, insbesondere die Maskenpflicht und der Mindestabstand.

Weitere Einschränkungen betreffen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften: Diese bleiben grundsätzlich zwar gestattet, die Höchstteilnehmerzahl wird jedoch auf 100 begrenzt. Im Freien, wo das Ansteckungsrisiko als geringer einzuschätzen ist, sind bis zu 200 Teilnehmer erlaubt. Die Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - unter anderem Maskenpflicht auch am Platz, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände und das Verbot des Gemeindegesangs - sind natürlich weiterhin zu beachten.

In Seniorenheimen sind Besuche ab auf maximal 60 Minuten beschränkt. Im Anschluss daran ist der jeweilige Besuchsraum mindestens fünf Minuten lang intensiv zu durchlüften. Außerdem müssen die Bewohner bei sogenannten Familienheimfahrten mit Übernachtung bei ihrer Rückkehr einen negativen PCR-Test bzw. POC-Test vorlegen bzw. in Zimmerquarantäne bleiben, bis ein entsprechend negativer Test vorliegt. In Krankenhäusern im Stadtgebiet müssen Besucher zudem verpflichtend eine FFP2-Maske tragen, soweit im Rahmen des Hausrechts der jeweiligen Einrichtung nicht schärfere Regelungen für den Zutritt bzw. den Besuch gelten

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